1. Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl beabsichtigt folgende Verkehrsanordnung einzuführen: •Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20), zentrale Parkuhr Gebühren: von 7.00 bis 18.00 Uhr: 1 Std. = gratis, 2 Std. = Fr. 1.-, 3 Std. = Fr. 2.-, jede weitere ½ Std. = Fr. -.50 -Sils i.E./Segl, Riva d’Lej, Parkplatz Surf- und Segelzentrum (54 Plätze) 2. Die Departementsverfügung vom 8. Dezember 1994 für den Parkplatz Surf- und Segelzentrum wird durch die neue Anordnung ersetzt. 3. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 11.01.2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen betreffend die geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Sils i.E./Segl eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung. |
Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl |
7514 Sils, 20. Januar 2022 |