Neue Leistungsvereinbarung Engadin St. Moritz Tourismus AG
Auf Einladung des Pontresiner Gemeindevorstands haben Fredi Gmür, Verwaltungsratsdelegierter der ESTM AG, und Jan Steiner, Brand Manager der ESTM AG, über den aktuellen Stand und den weiteren Zeitplan betreffend der neuen Leistungsvereinbarung ESTM AG informiert. Der Gemeindevorstand und Ursin Maissen, Geschäftsführer Pontresina Tourismus, nahmen zudem zur Kenntnis, dass die von der Region Maloja beauftragte Entwicklung der künftigen regionalen Tourismusstrategie ebenfalls in Vorbereitung ist.
Im vergangenen Jahr wurde in einem breit abgestützten Prozess, mit den Gemeinden und den Vertretern der regionalen Vereinigungen der Hotellerie, Parahotellerie, von Handel und Gewerbe sowie der Bergbahnen, eine neue Leistungsvereinbarung für die Engadin St. Moritz Tourismus AG ausgearbeitet. Ebenso wurden die für die geplante Neuausrichtung erforderlichen Anpassungen betreffend Aktionärsbindungsvertrag und Statuten vorbereitet.
Die ESTM AG hat bis anhin primär einen Leistungsauftrag als Destinations-Marketingorganisation. Im Sinne einer zukunftsorientierten Destinations-Managementorganisation soll die ESTM AG für das Oberengadin per 1. Januar 2023 neu auch als der „regionale touristische Kümmerer nach innen“ (u.a. durch Entwicklung und Koordination von Produkten und Projekten von regionaler Relevanz) weiterentwickelt werden. Gleichzeitig soll sie weiterhin als der gemeinsame „regionale touristische Botschafter nach aussen“ agieren. Anlässlich des nächsten Pontresiner Stammtischs vom 30. März 2022 plant Pontresina Tourismus zusammen mit der ESTM AG eine öffentliche Informationsveranstaltung zur zukünftigen Rolle der regionalen Tourismusorganisation. Der Gemeindevorstand verabschiedet die Neuausrichtung der ESTM AG zuhanden der Gemeindeversammlung 2022-2 vom 7. Juni 2022. Aktuelle Informationen zur ESTM AG und der geplanten Neuausrichtung stehen unter www.estm.ch/aktuell zur Verfügung.
Neuer Logopädievertrag zwischen den Oberengadiner Gemeinden
Zwischen den Oberengadiner Gemeinden besteht seit 1990 ein Zusammenarbeitsvertrag zur Logopädie. Verwaltung, Organisation und Führung der Logopädiestelle liegt beim Schulrat der Gemeinde St. Moritz. Die externe Revisionsstelle der Gemeinde St. Moritz hat angeregt, diesen Vertrag zu erneuern, da sich die rechtlichen Grundlagen seit dem Vertrag von 1990 geändert haben und die sprachliche Formulierung nicht mehr adäquat war. Die bestehende Regelung zwischen den 11 Gemeinden hat sich bewährt, das Konzept wird somit nicht geändert.
Die Kosten für die Logopädie gehen zu Lasten der Vertragsgemeinden und werden wie bis anhin nach Anzahl der Einwohner geteilt. Für die Kinder ist die logopädische Behandlung kostenlos. Der Gemeindevorstand hat sich für den Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Logopädievertrags zwischen den Oberengadiner Gemeinden ausgesprochen
Entlassung aus der kommunalen Erstwohnungspflicht
Die Voraussetzung für die Aufhebung der Erstwohnungspflicht für die Wohnung S51’087 in der Chesa Laret, Via Maistra 98, Parz. Nr. 2244 ist vollständig belegt und somit erfüllt. Der Gemeindevorstand stimmt der beantragten Entlassung aus der Erstwohnungspflicht zu. Die Wohnung ist damit altrechtlichen Wohnungen gleichgestellt und in der Nutzung frei. Wegen des zu vermutenden Wertzuwachses verlangt die Gemeinde innerhalb eines Jahres eine Neuschätzung durch das Amt für Immobilien.
Julia Büttner (jb), Gemeindekanzlei