21.02.2022
1.Ort und Frist der Auflage Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BR 920.100) vom 23. Februar 2022 bis 24. März 2022 beim Amt für Wald und Naturgefahren, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie auf der Gemeindeverwaltung Sils i.E., Via da Marias 93, 7514 Sils Maria, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Unterlagen können während der Dauer der Auflage auch unter www.wald-naturgefahren.gr.ch > Aktuelles einge-sehen und heruntergeladen werden.
2.Verfügungsbeschränkung Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben inner-halb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruk-tur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt (Art. 17 Abs. 1 KWaG).
3.Einsprachen 3.1Legitimation Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachebe-rechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist (Art. 18 Abs. 2 KWaG).
3.2Einwendungen Es können geltend gemacht werden:
a)Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit ver-bundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung und deren Umfang (Art. 18 Abs. 3 lit. a KWaG);
b)Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben (Art. 18 Abs. 3 lit. b KWaG). Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Pro-jektgenehmigung im Landerwerbsverfahren (Art. 20 Abs. 1 KWaG).
3.3Frist und Adressat Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV) zu beachten.
4.Auskünfte Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Südbün-den (Gian Cla Feuerstein), während den Büroöffnungszeiten (Tel. 081 257 50 90).
Amt für Wald und Naturgefahren
Der Kantonsförster, Urban Maissen
Chur, 14. Februar 2022