Formulare für Wahlvorschläge Gemeindekanzlei Via Maistra 12 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen Gemeindekanzlei Via Maistra 12 7500 St. Moritz Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 12. April 2022 um 12.00 Uhr Zweiter Wahlgang Allfälliger zweiter Wahlgang ist am 17. Juli 2022 Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang Gemeindekanzlei Via Maistra 12 7500 St. Moritz Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2022 um 12.00 Uhr Wichtige Hinweise: -Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren -Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht Rechtsgrundlagen - Gemeindeverfassung - Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde - Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde - Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen |
Gemeinde St. Moritz |
08. März 2022 |