15.03.2022
Für die Zeitspanne vom 01. September 2022 bis 31. August 2027 werden die Taxistandplatzbewilligungen auf dem Gemeindegebiet St. Moritz neu ausgeschrieben. Folgende Punkte sind für sämtliche interessierte Taxibetriebe zu beachten:

1. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt im Auftrag der Gemeinde St. Moritz durch die Gemeindepolizei, Via Quadrellas 7, 7500 St. Moritz.

2. Gegenstand der Ausschreibung sind Standplatzbewilligungen zur Nutzung als Taxistandplätze auf öffentlichem Grund der Gemeinde St. Moritz für besagte Zeitspanne.

3. Die Nutzungsgebühren von CHF 1’250.00 pro Standplatz sind jährlich im Voraus zu entrichten (Art. 16 Taxigesetz)

4. Die rechtliche Grundlage für die öffentliche Ausschreibung definiert das Taxigesetz vom 12. Februar 2017 (Art. 12 ff, Art. 15 Taxigesetz)

5. Folgende Termine sind verbindlich:
- Eingabefrist der Gesuche bis 31. Mai 2022
- Bewerbungsgespräche erfolgen im Verlaufe des Monats Juni 2022
- Zuschlagserteilung folgen Ende Juli 2022

6. Das Vergabeverfahren stützt sich auf Art. 15 des Taxigesetzes (Voraussetzungen, Geltungsdauer und Auflagen) sowie auf den Beschluss des Gemeindevorstandes vom 25. September 2017.
Wer die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, kommt ins Auswahlverfahren für eine Standplatzbewilligung. Die Vergabe erfolgt gestützt auf die Bewerbungsdossiers und auf Antrag der Gemeindepolizei an den Gemeindevorstand. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

7. Sprache des Verfahrens ist Deutsch.

8. Das Bewerbungsformular kann ab sofort auf der Gemeinde-Homepage www.gemeinde-stmoritz.ch oder per E-Mail unter polizei@stmoritz.ch bezogen werden.

Gemeindepolizei St. Moritz / Taxiwesen
15.03.2022 / St. Moritz