09.03.2022
In Anwendung von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich des Kommunalen Räumlichen Leitbildes, KRL der Gemeinde Samedan statt.
Kommunales Räumliches Leitbild, KRL
Auflageakten - Kommunales Räumliches Leitbild, KRL
- KRL – Leitbildkarte 1:7’500
- KRL – Grundlagenbericht
Auflagefrist 30 Tage (vom 11. März 2022 bis 11. April 2022)
Auflageort / Zeit Gemeindehaus Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan, Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Samedan, 08. März 2022
Namens des Gemeindevorstandes Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber