In Anwendung von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich des Kommunalen Räumlichen Leitbildes, KRL der Gemeinde Samedan statt. | |
Kommunales Räumliches Leitbild, KRL | |
Auflageakten | - Kommunales Räumliches Leitbild, KRL - KRL – Leitbildkarte 1:7’500 - KRL – Grundlagenbericht |
Auflagefrist | 30 Tage (vom 11. März 2022 bis 11. April 2022) |
Auflageort / Zeit | Gemeindehaus Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan, Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden. |
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
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Samedan, 08. März 2022 | |
Namens des Gemeindevorstandes | Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident Claudio Prevost, Gemeindeschreiber |