An der Sitzung vom 16. März 2022 hat der Gemeinderat Zuoz gestützt auf Art. 16 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung „Curtin Plavaunt, Teilgebiet II“ beschlossen. Zweck: Der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt unterteilt das Quartierplangebiet in die Quartierplanteilgebiete I und II. Für das Quartierplangebiet I sind die Festlegungen bereits rechtsverbindlich festgelegt. Für das Quartierplangebiet II beinhaltet der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt nur richtplanmässige Vorgaben. Für die Erlangung der Baureife müssen im Quartierplangebiet II die richtplanmässigen Vorgaben in einem nachfolgenden Quartierplanverfahren als für die Grundeigentümer rechtsverbindliche Festsetzungen umgesetzt werden. Mit dem Quartierplanverfahren Curtin Plavaunt Teilgebiet II sollen insbesondere für die Parzellen Nr. 1966 und 1971 die entsprechenden Festlegungen getroffen werden. Die weiteren Parzellen wurden aufgrund von Abhängigkeiten ebenfalls in das Quartierplanverfahren miteinbezogen. Für die Optimierung der Überbaubarkeit werden allenfalls Landumlegungen vorgenommen. Quartierplangebiet und Auflage: Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Situationsplan 1:2’000 Quartierplan Curtin Plavaunt, Teilgebiet II ersichtlich. Dieser liegt vom 5. April bis 5. Mai 2022 auf der Gemeindeverwaltung, Plazzet 113, 7524 Zuoz, während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 851 22 22, zur Einsichtnahme auf. Einsprachemöglichkeit: Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung und die Abgrenzung des Quartierplangebietes kann bis zum 5. Mai 2022 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. |
Der Gemeinderat von Zuoz |
Zuoz, 05.04.2022 |