Aussprache mit Vertretern von Hotelleriesuisse, HGV und Impiegos betr. ESTM AG
Der Vorstand erörterte den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der drei Ortsgruppierungen seine Haltung betreffend die aktuelle Situation bei der regionalen Tourismusorganisation Engadin St. Moritz Tourismus AG. So stellt er sich ausdrücklich hinter den amtierenden Verwaltungsrat, spricht sich aber für eine Statutenanpassung bei der VR-Besetzung aus, indem das Primat nicht mehr den Anspruchsgruppen/Leistungsträgern zufällt, sondern dass in erster Linie die Erfüllung von Anforderungsprofilen zählt. Die Befürchtung von Hotelleriesuisse und HGV, keine Vertretungen mehr im ESTM-VR zu haben, teilt der Gemeindevorstand nicht, steht allen Leistungsträgern doch weiter die Möglichkeit offen, der Aktionärsversammlung den Anforderungsprofilen entsprechende Interessentinnen und Interessenten zur Wahl in den VR vorzuschlagen.
Im Vordergrund steht nach Ansicht des Gemeindevorstands jetzt die Erarbeitung dieser Anforderungsprofile durch eine bereits eingesetzte Arbeitsgruppe, auf deren Grundlage der ESTM-VR nach dem erklärten Rücktritt des gesamten Gremiums im Frühjahr neu besetzt werden soll. Die Besetzung der CEO-Stelle und Diskussionen wie die Öffnung des Aktionariats sind später zu führen.
Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmer darin, dass die Gemeinde St. Moritz unbedingt weiter in der ESTM AG verbleiben muss, um einen Zusammenbruch der gesamten Organisation zu vermeiden.
Im Weiteren wurde vereinbart, den Dialog zwischen Gemeindevorstand und Ortsgruppierungen betreffend die ESTM AG fortzuführen.
Vorstellung Anpassung Genereller Erschliessungsplan Langsamverkehr Val Morteratsch
Angesichts der vielen Fussgänger auf dem Weg zum Morteratschgletscher und der wachsenden Zahl von Bikern und eBikern soll die erstmals 2013 diskutierte Idee von einer Entflechtung neu aufgenommen werden. Wie im Winter, wo Fussgänger und Langläufer den Weg für den Aufstieg teilen, die Loipe talauswärts dann aber separat geführt ist, sollen im Sommer die Biker taleinwärts auf dem gemeinsamen Weg unterwegs sein, talauswärts aber auf einem separaten Trail fahren. Über grössere Strecken besteht bereits ein Trampelpfad, der mit wenig Aufwand zu einem Bikeweg auszubauen wäre.
Auf Basis des Masterplans Mountainbikerouten 2018 wird der für die Entflechtung der Verkehrsteilnehmer benötigte Trail nutzungsplanerisch festgelegt, indem der Generelle Erschliessungsplan (GEP) angepasst und ein Korridor ausgeschieden wird, innerhalb welchem ein Trail realisiert werden kann. Die Plan-Autoren Corsin Taisch und Cyrille Gallin (Caprez Ingenieure Silvaplana) stellten dem Gemeindevorstand das Projekt vor. Der zur Vorprüfung durch die kantonalen Ämter einzureichende Bericht soll noch durch eine Stellungnahme des Biketrail-Experten Darco Cazin ergänzt werden.
Für eine spätere Realisierung des Biketrails muss ein BAB-Verfahren durchgeführt werden. Darin sind die erforderlichen baulichen Massnahmen und die definitive Linienführung im Detail aufzuzeigen.
Beitragsgesuch Buchprojekt «Engadiner Geist / Spiert Engiadinais»
Der Riedtwiler Kulturbuchverlag «Herausgeber» plant die Herausgabe des Buches «Spiert Engiadinais / Engadinergeist». Gemäss Buchkonzept porträtiert das zweisprachige Buch 30 Menschen aus dem Ober- und dem Unterengadin, die sonst kaum im Rampenlicht stehen.
Nachdem immer wieder Unterstützungsgesuche für vergleichbare Buchprojekt eingehen, lehnt der Gemeindevorstand aus Präjudizgründen einen Beitrag ab.
Gemeindeunterstützung für "Snow & Mice" 2021
An der letzten Sitzung hatte sich der Gemeindevorstand grundsätzlich für eine Unterstützung des Events «Snow&Mice» im März 2021 ausgesprochen, eine konkrete Beitragszusage aber vom Mitengagement weiterer Unterstützer abhängig gemacht. Nachdem dieses nun gegeben ist, leistet der Gemeindevorstand an die Rondo-Mietkosten von CHF 4’180.- einen Beitrag von CHF 2’800.-.
Wohnungsumbau Parz. 2089, Chesa Ciclima, Via Mengiots 15
Der Gemeindevorstand bewilligt den Umbau einer Wohnung in der Chesa Ciclima. Dabei handelt es sich um einen Innenumbau, es findet keine Veränderung der BGF statt. Gegen aussen werden keine Veränderungen vorgenommen. Die Zahl der Zimmer bleibt gleich. Für den Fall, dass tragende Wände vom Umbau betroffen sind muss die Einwilligung der restlichen Stockwerkeigentümer eingeholt werden.