13.04.2022

In der Berichtsperiode vom 1. bis 31. März 2022 hat der Gemeindevorstand gesamthaft 51 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 24 Baugesuchen wurden 21 genehmigt, zwei abgelehnt und eines zurückgestellt.

Café Belmont – Verlängerung Baubewilligung und Gartenwirtschaft

Dem Gesuch der Belmont St. Moritz GmbH um die Verlängerung der bis am 30. April 2022 befristet erteilten Bewilligung betreffend temporäre Umnutzung eines Gewerbebetriebes in ein Pop-Up Café an der Via Maistra 22 wird mit den Auflagen des Bauamtes zugestimmt. Somit wird die Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch an öffentlichem Grund, um während der Sommersaison eine Gartenwirtschaft am Ende der Fussgängerzone für das Café Belmont einzurichten, bis 31. Oktober 2022 verlängert.

Erhebung Gebühren Gartenwirtschaften – Grundsatzbeschluss

Für den gesteigerten Gemeingebrauch an öffentlichem Grund werden für die Sommersaison 2022 keine Gebühren erhoben. Die Gebührenordnung soll durch das Bauamt überarbeitet und ab 2023 angepasst werden. Der Gemeindevorstand beabsichtigt damit, die Frage der Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichem Grund durch Gastronomiebetriebe klar zu regeln.

Gesundheitstourismus / Modernes Bäderzentrum St. Moritz

Der Gemeindevorstand behandelt das weitere Vorgehen betreffend Zukunft eines modernen Bäderzentrums auf dem Areal der St. Moritz Bäder AG. Dieses Thema wurde auch am Strategietag vom 25. August 2021 mit dem Gemeinderat diskutiert. Aufgrund der aktuellen Situation mit den Herausforderungen zur Erhaltung der Quelle sowie dem Bau der neuen Klinik Gut sei der Zeitpunkt günstig, Gespräche mit der St. Moritz Bäder AG aufzunehmen. Dem Gemeindevorstand liegt eine Zusammenfassung zur angepeilten Positionierung des Gesundheitstourismus in St. Moritz sowie dazu weiterführende Unterlagen betreffend mögliche Entwicklungen und Zielsetzungen dieses Geschäftssegmentes vor. Auch sind darin Ausführungen zu den Verpflichtungen der St. Moritz Bäder AG gegenüber der Gemeinde gemäss Baurechtsvertrag enthalten. Der Gemeindevorstand beschliesst, eine externe Fachgruppe mit der Ausarbeitung eines Fachberichtes (SWOT-Analyse und daraus Empfehlungen an die Gemeinde) zu beauftragen. Es benötigt dazu juristisches, raumplanerisches und (gesundheits-)wirtschaftliches Knowhow. Diese Beauftragung von Fachspezialisten war im Grundsatz auch das Anliegen aus der Diskussion im Gemeinderat anlässlich des Strategietages Ende August 2021. Der Gemeindevorstand beauftragt somit das Bauamt, einen entsprechen Vorgehensvorschlag samt möglichen Spezialisten für die Fachgruppe auszuarbeiten und diesen dem Gemeindevorstand zu unterbreiten.

Taxistandplätze 2022 bis 2027 – Ausschreibung und Bewerbungsverfahren

Dem Antrag der Gemeindepolizei betreffend Ausschreibung und Bewerbungsverfahren für Taxistandplätze in den Jahren 2022 bis 2027 wird zugestimmt.

Reorganisation Gemeindeverwaltung – Auslagerungs- und Ausgliederungspolitik und Statusbericht zur Organisationsanalyse

In Anwesenheit von Dr. Reto Loepfe werden im Rahmen des Prozesses zur Reorganisation der Gemeindeverwaltung die beiden Geschäfte (A) Auslagerungs- und Ausgliederungspolitik der Gemeinde und (B) Statusbericht zur Organisationsanalyse behandelt und diskutiert.

A Entwurf zur Auslagerungs- und Ausgliederungspolitik

Der vorliegende Entwurf zur Auslagerungs- und Ausgliederungspolitik, der in Form einer politischen Leitlinie verfasst ist, wird besprochen und leicht angepasst. Im Grundsatz ist der Gemeindevorstand weiterhin bereit, kommunale Aufgaben und Tätigkeiten auf ihre Möglichkeit zur Ausgliederung oder Auslagerung zu überprüfen. Dazu sei die Verabschiedung einer solchen Leitlinie ein guter Ansatz.

B Statusbericht zur Organisationsanalyse Phase 2

Zu den fünf Arbeitspaketen «Flexibilisierung Gemeindeführung», «Überprüfung ständige Kommissionen», «Gliederung Aufbauorganisation», «Prozessoptimierung» und «Zielorientierte Führung» werden folgende Beschlüsse gefasst:

-    Da zum Organisationsgesetz, das der Gemeinderat am 27. Januar 2022 genehmigt hat, das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde, kann das Gesetz durch den Gemeindevorstand in Kraft gesetzt und die neue Geschäftsordnung des Gemeindevorstandes (GOVST) fertiggestellt werden;

-    Baukommission: Der Vorschlag, die Baukommission als entscheidungsbefugte Baubehörde aufzuwerten, wird als noch zu wenig reif für eine Entscheidung erachtet. Folgende Aspekte sind noch vertiefter zu prüfen: die Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Baukommission als Baubehörde (Was spricht für Gemeindevorstand; Was spricht für das Verwaltungsgericht?); Wie würde sich der Vorschlag auf den Aufwand des Gemeindevorstands bzw. der Baukommission (anhand der Bewilligungsstatistik 2021) auswirken?

-    Bibliothekskommission: Diese Kommission soll per Ende 2022 aufgelöst werden. Der Gemeindeschreiber wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zuhanden des Gemeinderats zu erarbeiten;

-    Kommission Energiestadt: Diese Kommission soll neu gegliedert werden. Der entsprechende Vorschlag von Dr. Reto Loepfe wird vom Gemeindeschreiber als Antrag zuhanden Gemeinderat ausgearbeitet;

-    Betriebskommission OVAVERVA: Diese Kommission soll ebenfalls per Ende 2022 aufgelöst werden. Der Gemeindeschreiber wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zuhanden des Gemeinderats zu erarbeiten;

-    ÖV-Kommission: Diese Kommission soll neu gegliedert werden. Der entsprechende Vorschlag von Dr. Reto Loepfe wird vom Gemeindeschreiber als Antrag zuhanden Gemeinderat ausgearbeitet;

-    Tourismuskommission: Diese Kommission soll im Rahmen der allfälligen Ausgliederung der Abteilung St. Moritz Tourismus aufgelöst werden;

Des Weiteren wird das aktuelle Zielbild der Aufbauorganisation inklusive der ständigen Kommissionen vertieft diskutiert. Vor der Durchführung des nächsten Arbeitsschrittes, des Workshops «Fit for Future», soll das Zielbild im Gemeindevorstand bereinigt werden. Der Workshop «Fit for Future» soll mit Teilnahme des Gemeindevorstands und den Kadern im Juni 2022 stattfinden. Somit wird das Zielbild der Aufbauorganisation vorerst zur Kenntnis genommen. Zur Empfehlung des Themenbereichs «Führungskultur» und «Zielorientierung» herrscht im Grundsatz Zustimmung. Zusammenfassend wird Dr. Reto Loepfe an den fünf Arbeitspaketen weiterarbeiten. Zudem erfolgt an der Strategiesitzung vom 30. März 2022 eine Information zum Stand der Arbeiten an den Gemeinderat.

Engadin St. Moritz Tourismus AG – Digital Customer Journey

Auf Antrag der Tourismuskommission (TK) stimmt der Gemeindevorstand dem Projekt «Digital Customer Journey» (DCJ) unter Vorbehalt und Bedingungen zu. Der Gemeindevorstand unterstützt dieses regionale Projekt im Lead der Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) weiterhin und dankt dieser für ihre Arbeit. Das Projekt ist für die Region wie auch für St. Moritz wichtig. Demzufolge ist der Gemeindevorstand weiterhin bereit, sich mit den im 2022 budgetierten Mitteln am Projekt zu beteiligen. Auch unter der Voraussetzung, dass der Kanton den in Aussicht gestellten Beitrag von rund 50 % der Gesamtkosten noch bestätigen muss. Zudem gelten auf Empfehlung der TK die folgenden weiteren Bedingungen, unter welchen der budgetierte Betrag für das Jahr 2022 zur Zahlung freigegeben werden kann:

-    Die Punkte aus dem Fragendossier TK (Abgrenzung Leistungsvereinbarung, personelle Auswirkungen, Unterteilung in Teilprojekte, Businessplan und Finanzierung aus der Region) müssen gemäss Antwortschreiben der ESTM AG umgesetzt werden;

-    Die Finanzierung respektive die Beteiligung durch den Kanton Graubünden im Rahmen von «GRdigital» soll schriftlich zugesichert sein. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, muss das Projekt DCJ in Teilprojekte mit klarer Priorisierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angepasst werden. In einer ersten Phase müssen die Grundlagen wie Buchbarkeit, Back-End-Lösungen etc. erledigt werden. Auch dürfen essentielle Projekte wie die Website «St. Moritz» und deren Umsetzung nicht darunter leiden. Eine klare Priorisierung soll stattfinden;

-    St. Moritz erwartet einen regelmässigen Austausch mit der ESTM AG zum Projekt bzw. zu den laufenden Teilprojekten.

Freestyle Center St. Moritz Engadin – Aufgabe möglicher Standort Olympiaschanze

Die IG Freestyle Center erläutert dem Gemeindevorstand ihre bereits schriftlich vorliegenden Ausführungen betreffend Leuchtturmobjekt «Freestyle Center». Unter anderem den Entscheid der IG, die ehemalige Olympiaschanze St. Moritz als möglichen Standort für eine fixe Freestyle Infrastruktur aufzugeben. Die nächsten Schritte für ein «Freestyle Center St. Moritz Engadin» werden in Absprache und enger Zusammenarbeit mit der Regionalentwicklung der Region Maloja getätigt. Dabei sollen weitere mögliche Standorte im Oberengadin evaluiert werden. Der Gemeindevorstand nimmt den Entscheid betreffend Standortaufgabe des Areals Olympiaschanze zur Kenntnis und dankt der IG für ihre Initiative wie auch die Einleitung weiterer Planungsschritte und Abklärungen für ein mögliches Freestyle Center im Oberengadin.

Sanierung und Neunutzung Reithalle – Vorprojekt und Freigabe Ausarbeitung Bauprojekt

Den fünf vorliegenden Anträgen der Bau- und Planungskommissionssitzung wird zugestimmt:

-    Genehmigung Vorprojekt und Freigabe Ausarbeitung Bauprojekt: Das bereinigte Vorprojekt mit Kostenschätzung wird genehmigt und darauf basierend die Ausarbeitung des Bauprojekts freigegeben;

-    Information Gemeinderat: Der Gemeinderat wird über den Abschluss des Vorprojekts mit Kostenschätzung informiert und dazu wird das Vorprojektdossier den Mitgliedern des Gemeinderates bereitgestellt;

-    Freigabe Medienmitteilung: Die Medienmitteilung zum Abschluss Vorprojekt, Entwurf Betriebskonzept und zum Start des Bauprojekts wird freigegeben;

-    Umfassende Kommunikation: Für die Phase bis zur Urnenabstimmung zum Baukredit Reithalle wird ein umfassendes Kommunikationskonzept erstellt. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten dazu wird an der nächsten Betriebsgruppensitzung Reithalle geklärt. Das Konzept und dessen Umsetzung wird durch den Gemeindevorstand freigegeben;

-    Prüfen Möglichkeiten Lagerräume: Durch das Bauamt und das bestehende Planungs-team Reithalle werden die Verfügbarkeit bestehender Lagermöglichkeiten sowie die Schaffung neuer Lagermöglichkeiten zur Kompensation der aus der Reithalle verdrängten Flächen und des erweiterten Bedarfs geprüft.

Regionales Eissportzentrum – Standortevaluation

Anfangs Januar erfragte die Region Maloja, ob auf dem St. Moritzer Gemeindegebiet auch der Standort Ludains für ein Regionales Eissportzentrum (RESZ) zur Verfügung stehen würde, nachdem die Gemeinde St. Moritz der Region Maloja mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 die Ablehnung einer Landabtretung des Areals Signal mitgeteilt hat. Auch die Gemeinde Samedan wurde von der Region angefragt, ihren Standort Promulins nochmals zu prüfen. Gemeindevorstand Reto Matossi hat sich diesem Geschäft in den vergangenen rund zwei Monaten angenommen und dazu mit der St. Moritzer Kommission Eishalle / gedeckte Eishalle, mit Vertreten der IG pro Eishalle Engadin und Vertretern des EHC St. Moritz sowie dem Gemeindevorstand Samedan Gespräche geführt. Alle diese Vertreter äusserten sich insoweit, dass der Standort Promulins in Samedan dem Standort Ludains in St. Moritz für die weiteren Planungsschritte eines RESZ vorgezogen werden solle und ebenfalls, dass nur noch ein Standort zur Verfügung gestellt werden sollte. Dies vor allem um das Vorhaben auch politisch gegenüber den Stimmbevölkerungen in allen Regionsgemeinden vertreten zu können. Es benötige nun ein klares Bekenntnis beider Gemeinden zu nur einem Standort. Somit beschliesst der Gemeindevorstand, der Region Maloja den Standort Ludains nicht zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Gemeindevorstand im Rahmen der weiteren Schritte für die Planung ein RESZ gewillt, sich in St. Moritz wie auch in der Region für den Standort Promulins einzusetzen und dieses Vorhaben zu unterstützen. Nur so sei es möglich, zeitnah der Stimmbevölkerung ein umsetzungsreifes Projekt vorlegen zu können.

Engadin St. Moritz Mountains AG – Verzicht Erhebung Baurechtszins 2020/2021

Der Bürgervorstand lehnt das Gesuch der Engadin St. Moritz Mountains AG (ESMAG) um Erlass des Baurechtszinses von insgesamt CHF 200’000.00 die Wintersaison 2020/2021 ab. Aufgrund der Covid-19-Pandemie gelangte die ESMAG mit diesem Gesuch an die Bürgergemeinde St. Moritz wie auch an die Politische Gemeinde St. Moritz. Der Gemeindevorstand beschliesst einen Teilerlass von CHF 50’000.00.

 

St. Moritz, 11. April 2022