Vorlage Nr. L-189608.2 | 16 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Talstation Corvatschbahn und Margun Vegl - Änderung |
Vorlage Nr. L-233424.1 | 16 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Margun Vegl und Mittelstation Murtèl - Ersatz |
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. | |
Gesuchsteller | Corvatsch AG; Via dal Corvatsch; 7513 Silvaplana |
Öffentliche Auflage | Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. April 2022 bis am 25. Mai 2022 auf der Administraziun cumünela Silvaplana, Via Maistra, 7513 Silvaplana, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. |
Einsprachen | Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a.Einsprachen gegen die Enteignung; b.Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c.Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d.Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e.die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) Planvorlagen, Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf |
Amt für Energie und Verkehr Graubünden | |
Chur, 23. April 2022 |