Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 19. April 2022
Engadin St. Moritz Tourismus AG, weiteres Vorgehen beim Projekt "Neupositionierung"
Auf der Basis der ihm vorliegenden Informationen spricht sich der Gemeindevorstand für ein Weiterverfolgen des in den vergangenen 2 Jahren unter Mitwirkung aller Beteiligten erarbeiteten Projekts «Zielbild 2023» aus, ungeachtet des Umstands, dass St. Moritz und Silvaplana eigene Wege ausserhalb der ESTM AG gehen wollen.
Die ebenfalls zur Wahl stehenden Möglichkeiten «Marschhalt – weiter mit heutiger Lösung», «Abwicklung (Auflösung) ESTM AG» und «Privatisierung» sind keine Optionen.
Am 27. April 2022 soll anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der ESTM AG entschieden werden, welcher Weg für das weitere Vorgehen gewählt werden soll. Dazu erwartet der Verwaltungsrat von den Gemeinden bis zum 20. April 2022 eine schriftliche Rückmeldung über die Haltung zu den möglichen Handlungsoptionen.
Raumentwicklung (Regionalplanung), Regionales Raumkonzept Maloja
Aufgrund der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ist eine Anpassung des kantonalen Richtplans im Kapitel «Raumkonzept und Siedlung» erfolgt. Daraus ergibt sich für die Regionen die Pflicht zur Erarbeitung eines regionalen Raumkonzeptes. Im September 2019 vergab die Präsidentenkonferenz den Auftrag für die Projektleitung an die Stauffer & Studach AG Chur. Die Erarbeitung erfolgte durch die Regionalplanungskommission der Region Maloja. Die Präsidentenkonferenz fällte die strategischen Entscheide. Eine Begleitgruppe mit Vertretern verschiedener Interessengruppen konsolidierte die erarbeiteten Inhalte.
Der Gemeindevorstand regte im Rahmen der Vernehmlassung zum nun vorliegenden Entwurf diverse Präzisierungen an.
An der Präsidentenkonferenz vom 28. April 2022 soll das Regionale Raumkonzept Maloja zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet werden.
Energie-Strategie für die Gemeinde Pontresina
Am Gemeindevorstands-Workshop im März skizzierte der Gemeindevorstand den Rahmen für ein kommunales Energiekonzept, das vom zuständigen Verwaltungsfachvorsteher weiterbearbeitet und nun als Entwurf vorgelegt worden ist.
Das Konzept stellt ab auf die Vision «Pontresina produziert dank seiner klimatisch und geografisch privilegierten Lage die konsumierte Energie selbst. Die massgebenden Kriterien dafür sind Ökologie und Ökonomie gleichermassen».
Es formuliert 8 Ziele und 8 Massnahmen, die vom Gemeindevorstand zuhanden der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 verabschiedet worden sind.
Baubeschluss und Kreditfreigabe Inszenierung Dorfschlucht Ova da Bernina - Antrag an die Gemeindeversammlung
Das an der Gemeindeversammlung vom 21. März vorgestellte Projekt zur Inszenierung der Berninabach-Schlucht mitten im Dorf wurde zwischenzeitlich konsolidiert und in die Hauptbestandteile «Infopoint», «Schwebebalken», «Bühne Viaduktbogen», «Teleskop», «Eiskletterbereich» und «Hotelpark» sowie diverse Nebenbestandteile gegliedert. Der Bau soll sich über 5 Jahre erstrecken und ist mit CHF 2 Mio. veranschlagt.
Der Gemeindevorstand verabschiedet den Antrag für den Baubeschluss und die Kreditgenehmigung zH. der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022.
Bernina Gran Turismo Streckenbewilligungen für die Jahre 2022 bis 2024
Im kommenden Herbst soll vom 2. bis 11. September die in den 1930er Jahren lancierte «Internationale St. Moritzer Automobil-Woche» wiederbelebt werden. Programmpunkt ist ua. auch das Bergrennen «Bernina Gran Turismo» für Klassiker und Oldtimer über 5,7 km zwischen La Rösa und Ospizio Bernina, das bereits seit 2015 stattfindet.
Der Event findet vom Freitag, 9. September, bis Sonntag, 11. September, statt. Rennbetrieb ist am Samstag von 07.40-11.20 Uhr und von 13.40-17.20 Uhr sowie am Sonntag von 07.40 bis 11.20 Uhr. Weil die Passstrasse in diesen Zeiten gesperrt wird, ist auch die Bewilligung der Gemeinde Pontresina nötig.
Der Gemeindevorstand verlängert die erteilte Bewilligung für die Jahre 2022 bis 2024 und knüpft sie wie in den Vorjahren an diverse Bedingungen ua. an die Bewilligungen der zuständigen kantonalen Instanzen.
Erneuerung Standort- und Betriebsbewilligung Take-Away "Easy Peasy" Gitögla
Nach der Première im letzten Sommer erteilt der Gemeindevorstand die Betriebsbewilligung für den Pop-up-Gastrobetrieb «Easy Peasy» in Gitögla für die Sommersaisons 2022 bis 2024.
Dabei soll einerseits Take-Away angeboten werden, andererseits wird auch ein kleiner Aussensitzbereich erstellt. Sämtliche Einrichtungen und Möblierungen sind als Fahrnisbaute, also für die Dauer von maximal sechs Monaten, zu errichten. Der Betrieb ist jeweils von Ende Juni bis Mitte Oktober vorgesehen.
Biathlonanlage Pontresina, Erweiterung um 3. Scheibenanlage/Schiessbahn
Der skiclub Berina Pontresina beabsichtigt, die bestehende Biathlonanlage in Clavadels zu erweitern. Vorgesehen sind eine dritte Scheibenanlage, eine Schiessbahn und die Anschaffung von zwei neuen Kleinkalibergewehren. Mit einer zusätzlichen Scheibe könnte die Kapazität deutlich erhöht werden. Vor allem junge Athleten und Athletinnen würden von dem Angebot profitieren.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf CHF 48’000.-. Das Amt für Sport Graubünden leistet einen Kostenbeitrag von 40% an die Anschaffung der Gewehre und von 20% an die Gesamtkosten der Anlage.
Der Gemeindevorstand spricht einen Gemeindebeitrag von CHF 25‘000.- aus dem Wintersportfonds, den Rest finanziert der Skiclub Bernina Pontresina vor. Die Erweiterung ist für den Winter 2022/2023 vorgesehen.
Anpassung der Bushaltestelle Godin an die Behindertengesetzgebung
Die auf einer Gemeinde- und auf zwei Privatparzellen stehende Bushaltestelle Godin (Fahrtrichtung Pontresina) muss baulich an die aktuelle Gesetzgebung angepasst werden. Gleichzeitig sollen die Werkleitungen ersetzt werden. Die Einwilligungen der Privateigentümer und die Zustimmung der kantonalen Ämter liegen vor.
Die Realisierung ist für den kommenden Herbst geplant. Die vorgesehene Erstellung eines Wartehäuschens bedarf eines separaten Baugesuchs und wird später behandelt.
Umnutzung Lager in Büro, Chesa Chavriöl, Via Cluset 5, Parz. 2183
Der Gemeindevorstand bewilligt auf Antrag der Baukommission den Umbau und die Umnutzung eines Lagerraums in eine Gewerbe-/Bürofläche.
Entlassungen aus der kommunalen Erstwohnungspflicht
Gestützt auf die Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde, auf die beigebrachten Belege für mindestens 20-jährige gesetzeskonforme Erstwohnungsnutzung und auf den Antrag der Baukommission stimmt der Gemeindevorstand zwei Entlassungen von Wohnungen aus der kommunalen Erstwohnungspflicht zu:
Wohnung S51’042 Chesa Arona, Via dals Ers 14, Parz. 2399
Chesa Capitola, Via Maistra 43, Parz. 2426
Abgelehnt wird die Entlassung der Wohnung S51’498, Chesa Miraval, Via Giandains 12, Parz. 1778. Die behauptete Erstwohnungsnutzung in den Jahren 2003 bis 2005 durch eine im Wochenaufenthalt im Unterland studierende Person anerkannten Baukommission und Gemeindevorstand nicht als gesetzeskonform. Den Antragstellern steht der Rechtsweg an das Verwaltungsgericht offen.
Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber