28.04.2022

Neupositionierung ESTM AG – Grundauftrag fortführen

Der Gemeindevorstand hat zu den Optionen betreffend die «Neupositionierung ESTM AG» nach Bekanntwerden der Austritte von St. Moritz und Silvaplana Stellung genommen. Der Zweck der ESTM AG – die touristische Vermarktung der Destination –  ist mehr denn je von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Oberengadin. Die Gründung der ESTM AG als regionale Tourismusorganisation ist eine Errungenschaft und eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Destination. Eine Liquidation der ESTM AG oder die Privatisierung fallen deshalb ausser Betracht. Die ESTM AG soll ihren bisherigen Grundauftrag – insbesondere die Entwicklung und Pflege der regionalen Produkte und Angebote und die touristische Vermarktung der Destination – auch ohne die Gemeinden St. Moritz und Silvaplana weiterhin wahrnehmen. Gemäss Nachkalkulation wurden mindestens CHF 5.5 Mio. für das Brandmanagement «St. Moritz» alloziert. Mit der Abspaltung von St. Moritz entfällt dieser Kostenblock. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der ESTM AG sind daher aufgefordert, das Budget um mindestens diesen Betrag zu kürzen. Der Prozess der Abspaltung einer oder mehrerer Gemeinden von der ESTM AG erweist sich bei näherer Betrachtung als sehr komplex. Die Konsequenzen für die ESTM AG, die verbleibenden Gemeinden und vor allem für die betroffenen Leistungsträger sind in ihrer Tragweite nicht abschliessend abschätzbar. Die Leistungsaufträge zwischen den Gemeinden und der ESTM AG müssen vor diesem Hintergrund neu diskutiert und der veränderten Situation angepasst werden.

Betriebskonzept Alterszentren Promulins und Du Lac – Korrekturen gefordert

Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) hat den Gemeinden ein erstes Konzept für den Betrieb und die Finanzierung der Alterszentren Promulins Samedan und Du Lac St. Moritz unterbreitet. Die von der SGO vorgeschlagene Finanzierungsvariante wird unterstützt. Demnach erhalten die Immobilieneigentümerinnen – beim Alterszentrum in Samedan ist es die Promulins AG -  von der SGO einen betriebswirtschaftlich tragbaren Mietzins in der Grössenordnung von CHF 700’000 p.a. Die Trägergemeinden bezahlen ihrerseits die Differenz zum kalkulatorischen Mietzins an ihre jeweilige Immobiliengesellschaft. Nicht einverstanden ist der Gemeindevorstand mit dem Vorschlag der SGO, die beiden Alterszentren Promulins und Du Lac auf der Basis einer gemeinsamen Leistungsvereinbarung und ohne getrennte Rechnungslegung zu führen. Nachdem die Unterliegergemeinden und Oberliegergemeinden zwei voneinander unabhängige Alterszentren erstellt haben und betreiben, sind für deren Betrieb separate Leistungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Trägergemeinden und der SGO abzuschliessen. Im Interesse der Transparenz sind für die beiden Alterszentren Promulins und Du Lac getrennte Jahresrechnungen, Kostenrechnungen und Leistungsstatistiken zu führen und auch offen zu legen. Als eigenständige Trägerschaften müssen die Oberliegergemeinden und Unterliegergemeinden jederzeit im Bild über die Kosten «ihres» Alterszentrums sein.

Förderung in der frühen Kindheit – Angebote besser vernetzen

Der Start ins Leben wirkt nachhaltig. Die frühe Kindheit - die Lebensphase ab Geburt bis zum Eintritt der obligatorischen Schulpflicht - bietet sowohl Chancen für eine positive Entwicklung als auch Risiken eines erschwerten Aufwachsens. Damit dieser Lebensabschnitt Kindern und Eltern gut gelingt, sind Kanton, Gemeinden und private Trägerschaften in der Pflicht. In der Gemeinde Samedan sind etliche Akteure wie Kitas, Spielgruppen, Muki-Turnen oder Eltern-Kinder-Treffs im Bereich der Frühen Förderung aktiv. Allerdings sind die Angebote wenig koordiniert und die Zielgruppen schwierig anzusprechen. Auch fehlt es an Anreizen für fremdsprachige Kinder und Eltern, integrative Angebote bereits vor der Einschulung zu beanspruchen. Eine Arbeitsgruppe wird sich dem Thema «Frühe Förderung» annehmen. Ziel ist es, die bestehenden Angebote zu vernetzen und mit geeigneten Kommunikationsmassnahmen nach aussen zu tragen.

Anschlussvertrag Wärmeverbund Promulins unter Dach und Fach

Der Wärmeverbund Promulins wird vom Energieversorgungsunternehmen «Energia Samedan» erstellt und betrieben.  An diesen Nahwärmeverbund sind die Promulins Arena, die Mehrzweckhalle, das Berufsschulhaus sowie das Alterszentrum angeschlossen. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit einer thermischen Solaranlage, mit Grundwasser-Wärmepumpen sowie mit Abwärme der Kunsteisbahn. Ein geringer Teil des Energiebedarfes wird durch Öl gedeckt. Ziel ist es, 85% des Energiebedarfes mit erneuerbaren Energieträgern abzudecken. Die Erstellungskosten des Nahwärmeverbundes betragen CHF 2.15 Mio. Der Gemeindevorstand hat die Anschlussverträge für die Gemeindeliegenschaften genehmigt. Demnach werden 50% der anteilsmässigen Baukosten über einen einmaligen Anschlussbeitrag finanziert. Die andere Hälfte wird über einen jährlichen Grundpreis amortisiert. Die Betriebskosten werden über einen jährlichen Wärmepreis bestehend aus einem Grundpreis und einem Energiepreis bezahlt.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Joachim und Beate Grass, Parzelle Nr. 1580 an der Via Veglia, interner Wohnungsumbau; Stefan Stucki, Parzelle Nr. 467 in Quadrellas, interner Wohnungsumbau; Peter und Chie Holstein, Parzelle Nr. 41 in Surtuor, Umbau und Sanierung Wohnhaus; Claude und Simha Schneidinger, Parzelle Nr. 1957 in Crusch, Anbau und interner Umbau; Energia Samedan, Parzelle Nr. 1269 in Surtuor, Neubau Trafostation; Urs und Brigitte Böhm, Parzelle Nr. 1304 in Puoz, Anpassung Fensterverglasung. Im Weiteren wurden zwei Gesuchen um Abgeltung der Hauptwohnungsverpflichtung mittels Ersatzabgabe entsprochen.

(Pre)