Anlässlich seiner Sitzung vom 28. April 2022 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung untersteht die Genehmigung der Jahresrechnung dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung:1. Juni 2022 Ablauf der Referendumsfrist:1. Juli 2022 Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird die Jahresrechnung per Post zugestellt. |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 1. Juni 2022 |