Gestützt auf Art. 4 der Flurordnung der Gemeinde Pontresina vom 6. Februar 1964 wird der Wiesenruf auf Mittwoch, 1. Juni 2022, festgelegt. Ab diesem Datum ist das Betreten der Wiesen für Mensch und Tier verboten. Jeder Grundbesitzer ist verpflichtet, dort wo Weidgang besteht, seine an Strassen oder Gemeindeboden grenzenden Wiesen mit Mauern oder Zäunen bis zum Beginn des Weidganges in Ordnung zu bringen. Übertretungen der Flurordnung werden geahndet. |
Gemeinde Pontresina |
16. Mai 2022 |