18.02.2020

In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 40 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 11 Baugesuchen wurden 10 genehmigt und eines zur nochmaligen Behandlung zurückgestellt.

 

Planungszone «Schützenswerte Bauten und Anlagen» – Verlängerung

Im Februar 2010 hat der Gemeindevorstand beschlossen, über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone zu erlassen. Dies mit dem Ziel, die schützenswerten Bauten und Anlagen in den Generellen Gestaltungsplan aufzunehmen, um sie auf diese Art und Weise definitiv zu schützen. Diese Planungszone wurde mit Verfügung des kantonalen Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) vom 16. März 2018 bis am 8. Februar 2020 verlängert. Da allfällige Auswirkungen des jeweiligen Schutzstatus von Bauten und Anlagen eng mit der laufenden Totalrevision der Ortsplanung abgestimmt werden müssen, beschliesst der Gemeindevorstand, die Planungszone bis am 8. Februar 2022 zu verlängern und dies dem DVS zu beantragen.

 

Ortsplanung und Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) – Anträge der Kommission

Die Planungskommission hat diverse Anträge an den Gemeindevorstand formuliert. Diese basieren auf den Informationen und Diskussionen zu den drei KRL-relevanten Themen «Nutzungs- und Gestaltungsstudie See», «Signalareal» und «Inselbauzone Berghotel». Auf Antrag der Kommission bewilligt der Gemeindevorstand zu folgenden Punkte das weitere Vorgehen:

-    Nutzungs- und Gestaltungsstudie See: die Ausschreibungsunterlagen werden auf der Grundlage der präsentierten und diskutierten Themen formuliert und aufbereitet;

-    Signalareal: die Punkte betreffend das weitere Vorgehen, der Folgeplanung (Testplanung) und der Beteiligung in diskutierter Form werden im KRL festgehalten; für das Signalareal soll dabei aus der Planungskommission ein Ausschuss gebildet werden, in dem auch andere externe Fachpersonen wie auch Marcel Bührer (Delegierter der Gemeinde im Verwaltungsrat der Engadin St. Moritz Mountains AG) Einsitz nehmen sollen;

-    Inselbauzone Berghotel: im KRL wird eine Gesamtstrategie Hotelstandorte für Hotelbetriebe innerhalb und ausserhalb der Bauzone erarbeitet.

 

Beschneiung Hahnenseeabfahrt – Aktenergänzung zur Teilrevision der Ortsplanung

Die Aktenergänzung der beiden Standortgemeinden Silvaplana und St. Moritz sowie der Corvatsch AG zur Teilrevision der Ortsplanung Beschneiung Hahnenseeabfahrt inklusive dem Überweisungsschreiben an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) werden genehmigt und zuhanden des ARE verabschiedet.

 

Signalareal – Bushaltestelle und Strassenraumkorrektur

Auf Antrag des Bauamtes wird zum weiteren Vorgehen betreffend Strassenraumkorrektur und Bushaltestelle (in Fahrtrichtung Silvaplana) im Raum Signalareal wie folgt entschieden:

-    Die Machbarkeitsstudie mit Landerwerb soll weiterverfolgt werden. Die Studie beinhaltet einen Landerwerb vom Kanton Graubünden (Tiefbauamt) zwischen den Kreiseln Signal Ost und West durch eine Verschmälerung der bestehenden, überbreiten Kantonsstrasse H27. Durch den Landerwerb werden alle bestehenden Leitungen auf Boden der Gemeinde zu liegen kommen und für die geplanten Leitungsumlegungen im Rahmen der Erneuerung der Signalbahn soll ausreichend Platz zur Verfügung stehen, sodass neben den Bedürfnissen der Gemeinde auch eine Zuleitung vom Grundwasserpumpwerk San Gian I für das Beschneiungsprojekt «Hahnensee» verlegt werden kann;

-    Daneben kann auf dem erworbenen Land eine behindertengerechte Bushaltstelle in Fahrtrichtung Silvaplana mit einem direkten Zugang zur Signalbahn realisiert werden. Dadurch können richtungsgetrennte (die entgegengesetzte Haltestelle liegt in einem solchen Fall nicht auf der anderen Strassenseite) Haltestellen entstehen. Entsprechend soll der Vorschlag mit der ÖV-Kommission noch besprochen werden;

-    Mit dem Landerwerb wird ein Mehrwert im Hinblick auf eine zukünftige Überbauung des Signalareals geschaffen indem die Werkleitungen nicht mehr innerhalb des möglichen Bauperimeters liegen und ausreichend Raum für Spundwände zur Verfügung stehen wird.

 

Bushaltestelle Camping – Weiteres Vorgehen

Die Situation der Bushaltestelle Camping konnte durch das Bauamt mit dem kantonalen Tiefbauamt (TBA) und der Abteilung Verkehrspolizei der Kantonspolizei Graubünden (KAPO) eingehend diskutiert werden. Die KAPO wie auch das TBA werden dem Bau einer Mittelinsel im Bereich der heute existierenden Sperrfläche zustimmen. Hingegen wird an der Beibehaltung der bestehenden Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h in diesem Streckenabschnitt festgehalten. Falls sich aber Probleme ergeben werden, sei man diskussionsbereit, die Maximalgeschwindigkeit allenfalls gegen unten anzupassen. Das TBA ist zudem bereit, den Umbau der Bushaltestelle in das Grossprojekt zur Erneuerung der Brücke Spuondas zu integrieren. Des Weiteren wurden Beiträge durch das kantonale Amt für Energie und Verkehr (AEV) in Aussicht gestellt, da dieses an den Bushaltestellen festhalten möchte. Demzufolge beschliesst der Gemeindevorstand auf Antrag des Bauamtes, die Planung der Bushaltestellen soweit voranzutreiben, dass diese in das Projekt der Brückenerneuerung integriert werden kann. Die Umsetzung soll im 2021 erfolgen.

 

Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) – Vertrauensfrage

Im Schreiben vom 20. Dezember 2019 stellt der Verwaltungsrat der Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) dem Aktionariat (den 12 Gemeinden der Region Maloja) die Vertrauensfrage. Der Verwaltungsrat führt aus, sollte das Vertrauen nicht vorhanden sein, so möchten die bisherigen Verwaltungsräte neuen Kräften Platz machen und sich im April 2020 im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung nicht mehr zur Wahl stellen. Aufgrund der dem Gemeindevorstand vorliegenden Unterlagen (Entwurf Antwortschreiben, Umschreibung der Qualifikationen für Verwaltungsrat der ESTM AG, Vorschlag zur Anpassung der Statuten, Argumentarium etc.) beschliesst der Gemeindevorstand, den bisherigen Verwaltungsräten das Vertrauen nicht mehr auszusprechen.

 

Sustainable Guide – Präsentation

Die Globalance Bank AG und die Agentur INSEMBEL GmbH präsentieren Unterlagen und Vorschläge sowie Massnahmen zu den «St. Moritz Event Sustainability Principles» (ESP) samt Sustainable Guide. Konkret geht es den Gästen darum, die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit künftig an Events umzusetzen und diesen Effort der Gemeinde St. Moritz auch begleitend entsprechend kommunizieren zu können. Der Gemeindevorstand teilt mit, dass er weiterhin bereit ist, wie es schon praktiziert wird, bei der Bewilligungserteilung von Events an die Organisatoren im Bereich Nachhaltigkeit mit entsprechenden Auflagen Einfluss zu nehmen. Dazu müssen aktuell keine neuen Gesetze und Verordnungen (bspw. im Bereich Abfallentsorgung) erlassen oder bestehende angepasst werden. Die Anliegen der Initianten sollen in der Tourismuskommission (TK) vertieft behandelt werden. Wenn es dann konkret um die Erteilung einer Bewilligung geht, ist der Gemeindevorstand in der Pflicht.

 

Engadin St. Moritz Mountains AG – Spezialpreis Parktickets Parkhaus Quadrellas

Das Gesuch der Engadin St. Moritz Mountains AG (ESMAG) um einen Spezialpreis für Parktickets im Parkhaus Quadrellas für die drei Morgenanlässe «Piz Nair Sunrise» im Januar, Februar und März 2020 wie folgt beurteilt: Der Gemeindevorstand ist bereit, der ESMAG bzw. den Eventteilnehmern Kongresstickets für CHF 15.00 abzugeben.

 

Extreme E – Videoproduktion

Das Gesuch der Extreme E um eine Videoproduktion vom 3. bis 8. März 2020 auf dem St. Moritzer Gemeindegebiet (inklusive auf dem St. Moritzersee) wird mit den Auflagen der Gemeindepolizei, des Bauamtes und unter Einhaltung der Vorgaben der See-Infra AG bewilligt.

 

The St. Moritz Experience – Bewilligung Feuerwerke

Die beiden Gesuche der The St. Moritz Experience AG für ein Feuerwerk am 12. März 2020 und für ein weiteres am 19. März 2020 (beide auf Corviglia) werden bewilligt, wenn es sich dabei um Bodenfeuerwerke ohne Knalleffekte (Barockfeuerwerke) gemäss Art. 12 lit. 2 Polizeigesetz handelt. Zudem ist der Organisator verpflichtet, die zurzeit noch fehlenden weiteren Bewilligungen (Bergbahnen, GVG etc.) einzuholen und der Gemeinde zuzustellen.

 

SunIce Festival St. Moritz 2020 – Bewilligung Event samt E-Quad-Parcours

In Anwesenheit der beiden Organisatoren des SunIce Festivals St. Moritz 2020 wird das Konzept des E-Quad-Parcours auf Salastrains in Ergänzung zu den vorliegenden Unterlagen präsentiert. Während täglich rund vier Stunden sollen an drei Tagen vier bis fünf E-Quads im Einsatz stehen. Eine Fahrt wird CHF 25.00 kosten. Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften sollen eingehalten werden. Der Gemeindevorstand erteilt dem Organisator mit den Auflagen des Bauamtes und der die Bewilligung für das E-Quad-Parcours. Die Gemeindepolizei wird beauftragt, die entsprechenden Auflagen und Vorschriften im Bereich Sicherheit (Strassenverkehrsgesetz, Fahrtauglichkeit, Altersbeschränkungen etc.) vorgängig nochmals und während des Events auch vor Ort zu überprüfen. Zudem erteilt der Gemeindevorstand die Bewilligung zur Durchführung des SunIce Festivals St. Moritz 2020 vom 13. bis 15. März 2020 auf Salastrains mit den Auflagen des Bauamtes, der Abteilung Touristische Infrastruktur, der Gemeindepolizei und der Abteilung Tourismus.

 

Butia Pitschna Champfèr – Anschubfinanzierung und Beitrag Service public

Mit dem neuen Betreiber und den Vertretern der Gemeinde Silvaplana konnte für die Finanzierung und den Betrieb der Butia Pitschna in Champfèr eine Lösung gefunden werden, die für alle drei Parteien (Betreiber und beide Gemeinden) passen würde. Während zwei Jahren sollen beide Gemeinden den jährlich wegfallenden Ertrag über CHF 10’000.00 des Betreibers aufgrund der Reduktion des Beitrages der Post AG von CHF 20’000.00 auf CHF 10’000.00 für die Erbringung der Service public-Leistungen übernehmen. Für die Gemeinde St. Moritz wäre das während zwei Jahren je ein Beitrag über CHF 5’000.00 / Jahr. Zudem werden beide Gemeinden als Anschubfinanzierung je einen Beitrag von CHF 10’000.00 (insgesamt CHF 20’000.00) als Investition für den Umbau der Ladenlokalitäten leisten. Im Budget 2020 sind diese Mittel bereits eingestellt. Somit genehmigt der Gemeindevorstand CHF 10’000 als Anschubfinanzierung und für die beiden Jahre 2020 und 2021 je ein Beitrag über CHF 5’000.00.

 

Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) – Eignerstrategie

Der Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) hat die Eignerstrategie zur Vernehmlassung zuhanden der Gemeinden der Region Maloja verabschiedet. Mit der Eignerstrategie sollen die Leitlinien und Richtlinien für die Unternehmensführung vorgegeben werden. Der Gemeindevorstand teilt die Inhalte der Eignerstrategie und wird im Rahmen der Vernehmlassung keine Anmerkungen beifügen bzw. Anträge stellen.

St. Moritz, 10. Februar 2020

 

Gemeindevorstand St. Moritz