26.06.2022

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Baurechtsvertrag InnHub AG

Dr. iur. Rainer Metzger hat den Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der InnHub AG, welcher an der Gemeindeversammlung vom 12. April 2019 genehmigt worden ist, an den Quartierplan Truochs/La Resgia angepasst. Das selbständige und dauernde Baurecht zulasten der Liegenschaft Nr. 458 umfasst die ganze Fläche des belasteten Grundstücks im Ausmass von 2931.8 m2. Die Baurechtsgeberin räumt als Grundeigentümerin zu Lasten von Liegenschaft Nr. 458 der Baurechtsberechtigten das Recht ein, auf dem Baurechtsgrundstück die von Lord Norman Foster geplante Überbauung InnHub zu erstellen, dauernd beizubehalten und gemäss den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Gemeinde La Punt Chamues-ch als Innovationszentrum zu nutzen. Das Baurecht wird für die Dauer von 60 Jahren eingeräumt. Es beginnt mit der Eintragung des Vertrages im Grundbuch.
Der Gemeindevorstand ist mit dem vorliegenden Entwurf ohne Änderungen einverstanden. Dieser kann daher der InnHub AG zur Prüfung und Stellungnahme unterbreitet werden.

2) Machbarkeitsstudie Wärmeverbundserweiterung

Die Gemeinde La Punt Chamues-ch hat die Klima- und Energiecharta unterzeichnet und möchte bis 2050 keine Treibhausgase mehr emittieren. Anhand einer Bilanzierung und jetzt noch einer Energieplanung, wurde der aktuelle Energieverbrauch resp. Wärmebedarf erhoben und es wurden Massnahmen abgeleitet. Ziel des Energieplans ist es, möglichst alle fossilen Heizungen durch erneuerbare Lösungen zu ersetzen. In La Punt Chamues-ch hat die Energie 360 einen Grundwasser-Wärmeverbund für die neue Überbauung Truochs La Resgia erstellt und sämtliche umliegenden kommunalen sowie weitere Gebäude angeschlossen. Im Rahmen der Energieplanung und der Planung für die Sanierung der «Via Cumünela» vom Gemeindehaus bis zum Dorfplatz hat sich gezeigt, dass ein Energieverbund entlang dieser Strasse, unter Anbetracht der Wärmedichte, prüfenswert ist. Für die Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie werden die Leistungen im Zeitaufwand vom Büro Amstein + Walthert AG, Zürich offeriert.
Die Offerte wird genehmigt und der Betrag von CHF 25’500.-- freigegeben.

3) Generelle Wasserversorgungsplanung GWP

Die Gemeindevorstände der La Plaiv haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Wassermanagement der Region La Plaiv überprüfen soll. Es soll ein Grobkonzept mit einer Bestandesaufnahme, einer Bedürfnisabklärung sowie Lösungsvorschläge erarbeitet
werden. Bevor dieses Grobkonzept erarbeitet werden kann, sind die einzelnen Gemeinden aufgefordert worden, die Grundlagen auf den neuesten Stand zu bringen. In La Punt Chamues-ch wurden die Grundlagen / Dokumente überprüft und folgendes festgestellt:
- Die Gemeinde ist bezüglich Wasserversorgung gut aufgestellt. Die vorgeschlagenen Massnahmen aus dem GWP 2006 wurden alle realisiert (Erstellung Pumpwerk, Sanierung Brunnenstuben etc.).
- Die Gemeinde La Punt Chamues-ch verfügt über genügend Trinkwasser in sehr guter Qualität.
- Alle Daten der Wasserversorgung sind auch in digitaler Form vorhanden.
- Einzig das GWP ist nicht aktuell und sollte auf den neusten Stand gebracht werden.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Generelle Wasserversorgungsplanung GWP aktualisiert werden sollte. Somit wäre bezüglich Wasserversorgung alles aktuell und auf dem neuesten Stand. Der Gemeindevorstand beschliesst, die Erarbeitung des GEP, ohne Optionen, für max. CHF 29’500.— vom Ingenieurbüro K. Lienhard, Buchs, erarbeiten zu lassen.

4) Neuregelung der kantonalen Wildschutzgebiete

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden unterbreitet die Wildschutzgebiete, die auf Gebiet der Gemeinde La Punt Chamues-ch oder daran angrenzend ausgeschieden werden sollen und ersucht um eine Stellungnahme dazu bis zum 30. Juni 2022. Die Wildschutzgebiete werden nach Art. 28 des Kantonalen Jagdgesetzes von der Regierung in der Regel für die Dauer von 5 Jahren festgelegt. Dabei sind die Territorialgemeinden und die an das Wildschutzgebiet angrenzenden Territorialgemeinden anzuhören. Die letzte Revision der Wildschutzgebiete wurde im Jahre 2016 vorgenommen. Die Grundsätze, die bei der Festlegung der Kantonalen Wildschutzgebiete angewendet wurden, sind ausführlich dargelegt. Diese haben sich in den drei zurückliegenden Bannperioden 1998-2021 grundsätzlich bewährt. Ein zentrales Anliegen ist es, über eine gute Sommerverteilung mit der Hochjagd im September den Hauptteil des Hirschabschusses zu erreichen.
Der Gemeindevorstand hat gegen die sechs unsere Gemeinde betreffenden Wildschutzgebiete keine Einwendungen und stimmt den vorgesehenen Massnahmen zu. Dies auch gestützt auf die Stellungnahmen des Revierforstamtes und der Jägersektion Droslöng.

5) Diverse Beiträge

Concours Hippique in Zuoz
- Buch «Las melodias dals randolins» von Jachen Erni
- Maturazeitung Abschlussklasse Academia Engiadina
- Sommer Concours Hippique St. Moritz
- Kripo Kindermalbuch
- Zeltfest der Giuventüna La Punt Chamues-ch

27. Juni 2022, der Aktuar/un