Am 30. Juni 2022 verabschiedete der Gemeinderat die Teilrevision des Polizeigesetzes (Art. 12 Feuerwerk, Feuer). Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung untersteht die Änderung von Gesetzen dem fakultativen Referendum. Das geänderte Polizeigesetz kann auf der Homepage der Gemeinde unter "Aktuelles" heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz (081/836 30 00) bezogen werden. Datum der Veröffentlichung: 09. Juli 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 10. August 2022 |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 09. Juli 2022 |