1.Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl beabsichtigt folgende Verkehrsanordnung einzuführen: •Höchstgewicht 18t (Sig. 2.16) -Sils i.E./Segl, Val Fex, Fexerstrasse, ab Tennisplatz Waldhaus Signalstandort: 2’778’438 1’144’449 2.Die Strassentonnage wird aus Sicherheitsgründen (schmaler Strassenquerschnitt – Traglast der Brücken) auf 18t festgelegt. Die Verfügung erfolgt gestützt auf ein Gutachten des Ingenieurbüros AFRY Schweiz AG, 7500 St. Moritz. 3.Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 15.07.2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt. 4.Einwendungen und Stellungnahmen betreffend die geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Sils i.E./Segl eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung. |
Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl |
23. Juli 2022 |