Sachverhalt: Am 21. Juni 2022 publizierte die Gemeindekanzlei die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Zur Wahl in den Gemeinderat wurden frist- und formgerecht folgende Personen vorgeschlagen (Reihenfolge nach Eingang): 1)Binkert, Martin 2)Ravo, Riccardo 3)Bonetti, Petra Franca 4)Tomaschett, Gian Marco 5)Staub, Gian Reto 6)Schmidt, Curdin 7)Widmer, Annina 8)Gorfer, Martina 9)Schlatter, Christoph 10)Roth, Fabian 11)Kefalas, Dimitrios 12)Moser, Loris 13)Cardoso, Daniel 14)Hauser Nicolas 15)Flammersfeld, Anne-Marie 16)Aerni, Claudia 17)Wenger, Isabel Erwägungen: Der Gemeinderat besteht aus 17 Mitgliedern (Art. 33 Abs. 1 Gemeindeverfassung). Bei allen kommunalen Wahlen ist eine Stille Wahl möglich. Eine Stille Wahl kommt zustande, wenn a) die Zahl der gültig, vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt und b) keine Ausschlussgründe zwischen einzelnen vorgeschlagenen Personen für gleichzeitig stattfindende Wahlen vorliegen. Die Gemeindekanzlei entscheidet unverzüglich über das Zustandekommen der Stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im Publikationsorgan der Gemeinde (Art. 14 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz). Im Gemeinderat sind 17 Sitze zu besetzen. Dafür werden 17 Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen. Für keine der vorgeschlagenen Personen sind Ausschlussgründe erkennbar. Entscheid: In den Gemeinderat sind somit in Stiller Wahl gewählt: 1)Binkert, Martin 2)Ravo, Riccardo 3)Bonetti, Petra Franca 4)Tomaschett, Gian Marco 5)Staub, Gian Reto 6)Schmidt, Curdin 7)Widmer, Annina 8)Gorfer, Martina 9)Schlatter, Christoph 10)Roth, Fabian 11)Kefalas, Dimitrios 12)Moser, Loris 13)Cardoso, Daniel 14)Hauser Nicolas 15)Flammersfeld, Anne-Marie 16)Aerni, Claudia 17)Wenger, Isabel Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde beim Gemeindevorstand geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntgabe dieses Entscheides einzureichen (Art. 9 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz). |
Gemeindekanzlei St. Moritz |
St. Moritz, 28. Juli 2022 |