03.08.2022
Öffentliche Auflage des Auflageprojekts
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) wird nachstehende Akte öffentlich aufgelegt.
Auflageakte Projektdossier Alp da Segl, Erschliessung Werkleitungen
Auflageort Gemeindekanzlei Sils im Engadin/Segl
Chesa Cumünala
Via da Marias 93
7514 Sils Maria
Auflagedauer von Freitag, 5. August, bis Montag, 5. September 2022, Montag bis Freitag, von 9.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Einsprachelegitimation Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde und die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Einsprachen Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 5. September 2022 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales,
Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer
Chur, 3. August 2022