08.08.2022
Am 12. Juli 2010 hat der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden, über das Gebiet God Ruinas eine Planungszone beschlossen. Diese Planungsmassnahme erfolgt im Hinblick auf Bauvorschriften, welche (analog Brattas-Fullun) ein sicheres Bauen gewährleisten sollen.

Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit Departementsverfügung vom 28. Juli 2022, mitgeteilt am 2. August 2022, die seit 12. Juli 2010 geltende Planungszone bis am 12. Juli 2024 verlängert.
Im Auftrag des Gemeindevorstandes
Bauamt St. Moritz
St. Moritz, 8. August 2022