Reduktion der Feuerwehr-Ersatzabgabe für Lernende und Studierende
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Samedan einschliesslich der ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind feuerwehrpflichtig. Der Feuerwehrpflicht beginnt mit dem 20. Altersjahr und endet mit dem 45. Altersjahr. Sie wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder die Bezahlung einer Ersatzabgabe erfüllt. Diese beträgt pauschal für alle Abgabepflichtigen CHF 330 pro Jahr. Ab 2023 wird die jährliche Abgabe für Lernende und Studenten in Erstausbildung auf pauschal CHF 200.00 reduziert. Die Reduktion erfolgt auf Gesuch und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.
Gästeinformationsstelle wird weiterhin durch die ESTM AG geführtDie touristische Zusammenarbeit in der Region Maloja und die Aufgaben der ESTM AG werden ab 2024 auf der Basis eines überarbeiteten Modells neugestaltet. Darauf haben sich die Aktionäre der ESTM AG – also die Gemeinden – an der ordentlichen Generalversammlung im April 2022 geeinigt. Der Verwaltungsrat wird die Einzelheiten dazu bis im Herbst 2022 ausarbeiten und an einer ausserordentlichen Generalversammlung präsentieren. 2023 wird ein Übergangsjahr mit dem gleichen Budget wie bisher und mit unverändertem operativen Betrieb sein. Weil der Zusatzauftrag für den Betrieb der Gästeinformationsstelle Samedan Ende 2022 ausläuft, hat der Gemeindevorstand beschlossen, diesen für das Jahr 2023 zu erneuern. Mit der Zusatzvereinbarung wird die ESTM AG beauftragt, die Gästeinformationsstelle als integrierten Teil ihrer Organisation zu betreiben. Die ESTM AG wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 225’995 entschädigt. Die Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Gemeindeversammlung.
Hundeloipe Promulins wird fixes AngebotIm Rahmen des Masterplans «Langlauf» wurde auf die Wintersaison 2021/2022 eine Hundeloipe im Gebiet Promulins probeweise eingeführt. Die Rückmeldungen nach dem Versuchswinter seitens Gäste, Leistungsträger und Loipendienst waren grossmehrheitlich positiv. Das Zusatzangebot wurde als Bereicherung gewertet und die Frequenzen waren durchaus beachtlich. Aufgrund der positiven Erfahrungen hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Hundeloipe Promulins definitiv in das Loipennetz zu integrieren.
Totalrevision Baugesetz geht in die zweite MitwirkungsauflageDas geltende Baugesetz der Gemeinde Samedan wurde im Jahr 2005 letztmals totalrevidiert. Seitdem hat sich die übergeordnete raumplanerische Gesetzgebung laufend weiterentwickelt. Es besteht daher Anpassungsbedarf. Mit einer Totalrevision soll das Baugesetz unter anderem an die Zweitwohnungsgesetzgebung und soweit möglich an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst werden. Darüber hinaus muss es wie in der kantonalen Raumplanungsverordnung gefordert mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) harmonisiert werden. Auch wird mittels Neugestaltung auf der Basis des Musterbaugesetzes der Bündner Vereinigung für Raumplanung eine Verbesserung der Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und Systematik erzielt. Eine erste öffentliche Mitwirkungsauflage wurde bereits durchgeführt. Aufgrund diverser Anpassungen des Gesetzesentwurfes nach Abschluss der ersten Mitwirkungsauflage muss eine zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren erfolgen. Der Gemeindevorstand hat den entsprechenden Revisionsentwurf freigegeben. Während der 30 Tage dauernden zweiten Auflage kann jedermann beim Gemeindevorstand Vorschläge und Einwendungen einbringen.
Bewilligung für Winterfahrtrainings bis 2025 verlängertDie Gemeinde Samedan erteilt seit dem Jahr 2003 der Firma DEMAG die Bewilligung für die Durchführung von Winterfahrtrainings in Gebiet Cho d‘Punt. Der Anlass hat sich in den letzten Jahren im Veranstaltungskalender etabliert und erfreut sich einer grossen Nachfrage. Entsprechend wurde die Rahmenbewilligung für die Jahre 2023 bis 2025 erneuert. Die Bewilligung gilt jeweils ab dem ersten Montag im Januar bis zum Marathonsonntag. Die Betriebszeiten sind auf 09.00-12.15 Uhr und 13.30-16.15 Uhr festgelegt, einschliesslich Samstage und Sonntage. An 5 Tagen darf jeweils bis 19.00 Uhr gefahren werden, Samstage und Sonntage ausgenommen.
Amtliche Immobilienbewertung abgeschlossenDie Grundstücke und Gebäude werden von Amtes wegen alle zehn Jahre im Rahmen einer sogenannten Revisionsbewertung gemeindeweise revidiert. Das kantonale Amt für Immobilienbewertungen hat im 2018 die fünfte Revisionsbewertung für die Gemeinde Samedan eingeleitet und im Mai 2022 abgeschlossen. Bewertet wurden insgesamt 1’168 Gebäude. Noch nicht bewertet wurden Objekte, die sich im Bau oder Umbau befinden. Dies erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten auf Antrag der Eigentümer. Bei den bewerteten Grundstücken handelt es sich um 188 Einfamilienhäuser, 211 Mehrfamilienhäuser, 318 Liegenschaften im Stockwerkeigentum, 316 gewerblich genutzte Immobilien, 128 im Baurecht und 7 sonstige Objekte.
BaubewilligungenFolgende Baubewilligungen wurden erteilt: Rhätische Bahn AG, Parzelle Nr. 1336 in Suot Staziun, Abbruch Garagen und Neubau Dienstgebäude; ISS Facility Services AG, Parzelle Nr. 206 in Promulins, Ersatz Heizung und Wärmepumpenanlage mit Erdsonden; Wohnbaugenossenschaft Funtanella, Parzelle Nr. 1359, Neubau Einstellhalle mit Pelletsilo; Fundaziun La Tuor, Parzelle Nr. 93 in Surtuor, Vordach Eingangsbereich; Dancler SA, Parzelle Nr. 1685 in Cho d’Punt; interner Umbau und Anbau Verladestation. Im Weiteren hat die Baubehörde einem Gesuch um Abgeltung der Hauptwohnungsverpflichtung mittels Ersatzabgabe entsprochen.
(Pre)