Sehr geehrte Stimmbürgerinnen, sehr geehrte Stimmbürger Gemäss Gemeindeverfassung Artikel 9 müssen Amtsinhaber ihre Demission bis acht Wochen vor dem ersten Wahlgang schriftlich dem Gemeindevorstand mitteilen. Eingegangene Demissionen sind bekannt zu geben und der Vorstand erlässt die Aufforderung für Wahlvorschläge. Bis zum 31. Juli 2022 sind folgende Demissionen eingegangen: |
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Geschäftsprüfungskommission | 3 Demissionen |
Baukommission | 1 Demission |
Schulrat | 2 Demissionen |
Gemeindevorstand | 2 Demissionen |
Gestützt auf die Gemeindeverfassung Bever, Artikel 7, können Wahlvorschläge für die Gemeindebehörde von den Stimmberechtigten, mit Einwilligung des Vorgeschlagenen, bis 14 Tage vor dem Wahlgang schriftlich eingereicht werden und gelten bis Ende des Wahlganges. Die Behördenmitglieder, die nicht demissioniert haben, sind für den ersten Wahlgang angemeldet. Hiermit erlassen wir den Wahlaufruf. Gemäss Artikel 29 der Gemeindeverfassung sind zu wählen: a)der/die Gemeindepräsident/in b)4 Mitglieder des Gemeindevorstandes c)3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission d)2 Mitglieder des Schulrates e)2 Mitglieder der Baukommission Der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2023 bis 2025 wurde auf den 25. September 2022 und der 2. Wahlgang auf den 30. Oktober 2022 festgelegt. Kandidaten, sind gebeten, ihre Kandidatur für das entsprechende Amt schriftlich bis spätestens Samstag, den 10. September 2022 (Poststempel A-Post) oder Abgabe bis Freitagabend, den 9. September um 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die definitive Kandidatenliste für den ersten Wahlgang wird am 12. September 2022 im Anschlagkasten der Gemeinde bei der alten Poststelle sowie auf der Website der Gemeinde bekannt gegeben. |
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Freundliche Grüsse Gemeindevorstand Bever |
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Bever, den 18. August 2022 |