In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 23. August 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde La Punt Chamues-ch statt. Gegenstand: Teilrevision Wohnzone C auf Parzellen Nr. 99 und 494 Teilrevision Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Parzelle Nr. 896 Auflageakten: - Zonenplan, 1:500, Parzellen 99, 494 - Zonenplan, 1:500, Parzelle 896 Auflagefrist: vom 30. August 2022 bis zum 28. September 2022 während den Kanzleistunden. Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenfalls eine Stellungnahme ein. |
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH Der Gemeindepräsident Peter Tomaschett und Gemeindeschreiber Urs Niederegger |
La Punt Chamues-ch, 29. August 2022 |