Anlässlich seiner Sitzung vom 25. August 2022 hat der Gemeinderat unter anderem einen einmaligen Beitrag von CHF 1.7 Mio. (zuzüglich allfälliger MWST) an die Kosten für den Aufbau der FTTH-Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Celerina genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über frei bestimmbare einmalige Ausgaben von mehr als CHF 0.5 Mio. bis CHF 2.0 Mio. für den gleichen Gegenstand dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung:30. August 2022 Ablauf der Referendumsfrist:29. September 2022 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 30. August 2022 |