Verordnung zum Feuerwehrgesetz der Gemeinde Pontresina
Es hat sich gezeigt, dass die Anwendbarkeit von einzelnen Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes von 2017 zu Unklarheiten geführt hat. Mit einer Verordnung zum Feuerwehrgesetz soll dem begegnet werden. Der Erlass einer Verordnung liegt in der Zuständigkeit des Gemeindevorstands. In der Verordnung wird ua. bestimmt, dass von der Feuerwehrpflicht befreit ist, wer durch die Leistung der Feuerwehrersatzabgabe in eine finanzielle Notlage gerät. Neben den Voraussetzungen für die Befreiung von der Feuerwehrpflicht werden auch weitere Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Regelung geklärt.
Zudem schreibt die Verordnung neu auch die Höhe der Feuerwehrersatzabgabe fest. Das Feuerwehrgesetz bestimmt einen Minimalbetrag von CHF 150.- und einen Maximalbetrag von CHF 350.-. Mit der Verordnung soll die allgemeine Ersatzabgabe auf CHF 300.-/Jahr festgelegt werden. Eine Ausnahme soll für Personen gelten, welche eine Vollzeitausbildung absolvieren. Für sie gilt eine reduzierte Ersatzabgabe von pauschal CHF 150.-/Jahr.
Die Entscheidungskompetenz für die Befreiung von der Feuerwehrpflicht bzw. für die Gewährung einer Reduktion der Ersatzabgabe liegt in klaren Fällen beim Gemeindesteueramt. Bei Unklarheiten entscheidet der Gemeindevorstand auf Antrag des Steueramtes.
Die Verordnung wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Reduktion der Ersatzabgabe wird für die Betroffenen erstmals im Jahr 2024 spürbar.
Wechsel der Delegation im Gemeindeverband Öffentlicher Verkehr und in der Verkehrskommission
Um die Zuständigkeit zu vereinheitlichen soll die Vertretung der Gemeinde Pontresina im Gemeindeverband Öffentlicher Verkehr Oberengadin ab sofort vom Verwaltungsfach-Vorsteher «Öffentlicher Verkehr», dh. von Joel Schäfli, wahrgenommen werden. Er tritt an die Stelle von Nora Saratz Cazin. Joel Schäfli löst Nora Saratz Cazin ebenso in der kommunalen Verkehrskommission ab.
Gemeindeunterstützung für das 2. WorldEthicForum im August 2023
Das erstmals in Pontresina durchgeführte WorldEthicForum WEFo vom 25. bis 28. August 2022 hat viele positive Echos hervorgerufen. Die Organisatoren haben es verstanden, den 250 Besucherinnen und Besuchern ein interessantes Programm aus Veranstaltungen und Gesprächsrunden zu bieten.
Auf ein entsprechendes Gesuch hin ist der Gemeindevorstand bereit, für das 2. WorldEthicForum, das vom 24. bis 27. August 2023 stattfinden soll, die gleiche Unterstützung zu leisten wie für die Première, nämlich einen Beitrag von CHF 35’000.- und die Übernahme der Miete für das Kongresszentrum Rondo.
Der Gemeindevorstand ist überzeugt, dass die festgestellten Schwächen in der Veranstaltungs-Kommunikation und –Organisation bis zur 2. Auflage ausgemerzt sind.
Auftragsvergabe und Kreditfreigabe Ingenieurleistungen ab Vorprojektphase für die Inszenierung Dorfschlucht Ova da Bernina
Der Gemeindevorstand vergibt für die Inszenierung der Dorfschlucht Ova da Bernina den Ingenieurleistungsauftrag für die Leistungen ab Vorprojekt, beinhaltend das Bauprojekt, das Bewilligungsverfahren, die Ausschreibung, das Ausführungsprojekt inkl. Tragkonstruktion, die Ausführung und Baukontrolle sowie die Inbetriebnahme und den Abschluss, an die Caprez Ingenieure AG Silvaplana für CHF 142’342.65 (exkl. MWSt.). Dies im Rahmen einer freihändigen Auftragsvergabe gemäss Submissionsgesetz.
Die Caprez Ingenieure AG begleitet das Projekt zur Inszenierung der Ova da Bernina-Schlucht seit Anbeginn. Um einen Know-how-Verlust zu vermeiden, soll das Projekt durch dieselben Ingenieure fortgeführt werden.
Baubewilligungen
Der Gemeindevorstand bewilligt auf Antrag der Baukommission folgende Baugesuche:
Swisscom Broadcast AG Bern: Umbau der bestehenden Mehrzweckanlage mit neuen TNDABT-Antennen auf der Bergstation Lagalb, Parz. 2162. Beim Vorhaben sollen die bestehenden Swisscom-Moblifunkantennen auf adaptive Antennen (5G) aktualisiert werden. Weiter ist der Ausbau der DABT-Technik für die SRG SSR vorgesehen.
Montebello AG: Aufstellen eines zweigeschossigen Bürocontainers auf dem Betriebsareal Parz. 1526
Entlassung aus der kommunalen Erstwohnungspflicht
Das Einfamilienhaus Sclarida 4, Parz. 2012, wird auf Gesuch der Eigentümerschaft aus der kommunalen Erstwohnungspflicht entlassen und damit altrechtlichen Wohnungen gleichgestellt, die in der Nutzung frei sind. Die Liegenschaft wurde nachgewiesenermassen während 25 Jahren gesetzeskonform als Erstwohnung genutzt. Für die Aufhebung dieser öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung sind 20 Jahre vorausgesetzt.
Korrigendum zum Antrag «Anpassung Gemeindesteuerfuss ab 2023» an die Gemeindeversammlung
Bei der Erarbeitung der zu beantragenden Gemeinde-Steuerfusssenkung von 85% auf 75% der einfachen Kantonssteuern blieb in allen Gremien unentdeckt, dass bei der Berechnung des Ertragsausfalls die Vermögenssteuern ausser Betracht geblieben sind. Nachträglich wurde dieser Fehler vom Leiter Finanzverwaltung festgestellt. Die bereits versandte Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 29. September 2022 wird nun mit einem am 14. September an alle Stimmberechtigten zu verschickenden Korrigendum berichtigt.
Der mutmassliche jährliche Ertragsausfall ist mit CHF 1,14 Mio. um rund CHF 0,3 Mio. höher als in der Botschaft kommuniziert.
Somit ist auch die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zu berichtigen. Die Schlussfolgenrungen zu Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnungen und Kennzahlen gelten aber weiterhin wie in der Botschaft aufgezeigt.
Der Gemeindevorstand und die Verwaltung entschuldigen sich höflich für den gemachten Fehler.
Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber