30.09.2022
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 20. September 2022 mit Beschluss Nr. 745 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 6. März 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit folgenden Anweisungen und Hinweisen genehmigt:

1. Das am 6. März 2020 beschlossene Baugesetz wird im Sinne der Erwägungen und mit folgenden Vorbehalten und folgendem Hinweis genehmigt:
a) Die Gemeinde La Punt Chamues-ch wird darauf hingewiesen, dass sie bei einer Ausscheidung einer Gewerbe- oder Hotelzone zu prüfen hat, ob das öffentliche Interesse den 20-prozentigen Abgabesatz gemäss Art. 5 Abs. 1 BauG zu rechtfertigen vermag.
b) Der zweite Satz von Art. 60 Abs. 2 BauG wird im Einvernehmen mit der Gemeinde nicht genehmigt.
c) Art. 68 Abs. 1 BauG wird wie folgt genehmigt: die Lenkungsabgabe wird vom Gemeindesteueramt gleichzeitig mit der Erteilung der Baubewilligung veranlagt und in Rechnung gestellt.

2. Der Zonenplan 1:2000 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

3. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 wird im Sinne der Erwägungen mit folgendem Vorbehalt genehmigt:
- Die Baugestaltungslinien werden von der Genehmigung ausgenommen und an die Gemeinde zur Überprüfung zurückgewiesen.

4.Die vier Planungsbeschwerden werden in separaten Regierungsbeschlüssen behandelt.

GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH
Der Präsident Peter Tomaschett, der Gemeindeschreiber Urs Niederegger
30. September 2022, La Punt Chamues-ch