1. Wahlgang: - Ein 1. Wahlgang ist am 27. November 2022 - Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen - Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 1. November 2022 um 12.00 Uhr 2. Wahlgang: - Allfälliger 2. Wahlgang ist am 15. Januar 2023 - Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 30. November 2022 um 12.00 Uhr Wichtige Hinweise: - Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren - Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht Rechtsgrundlagen: - Gemeindeverfassung - Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde - Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde - Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 4. Oktober 2022 |