Inkrafttreten Die vom Gemeindevorstand am 27. September 2022 beschlossene Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen in der Verordnung sind neu oder geändert worden: -Art. 10 Erneuerungswahlen / 1. Aufforderung Abs. 1 geändert Abs. 1bis neue Bestimmung -Art. 13 c) Einreichung Abs. 1 geändert Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 6. Oktober 2022 |