05.10.2022
Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17. Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeinde-versammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben.
Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen:
•nicht korrekt wiedergegebene Beschlüsse
•Lücken in der Wiedergabe wesentlicher Aussagen oder Aussagen, welche in irgendeiner Weise dem tatsächlichen Sinn zuwiderlaufen
Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmi-gung unterbreitet.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2022-03 vom 29. September 2022 ist ab Mittwoch, 5. Oktober 2022, auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (www.gemeinde-pontresina.ch -> News -> Protokolle Gemeindeversammlungen) und kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Einsprachen sind bis zum 5. November 2022 schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Gemeindevorstand Pontresina
Pontresina, 5. Oktober 2022