17.10.2022
Unterhalt der Gräber auf den Friedhöfen Silvaplana und Champfèr

Gemäss Artikel 10 der Begräbnis- und Friedhofordnung der Gemeinde Silvaplana und der Doppelfraktion Champfèr ist der Unterhalt der Gräber Sache der Angehörigen. Diese sind verpflichtet, die Grabmäler in gutem Zustand zu erhalten und für den gärtnerischen Unterhalt des Grabes zu sorgen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, veranlasst die Gemeindeverwaltung das Nötige auf Rechnung der Angehörigen. Blumenschmuck und Bepflanzungen, die andere Gräber beeinträchtigen und stören, werden durch den Gemeindewerkdienst kostenpflichtig entfernt.

Angehörige werden angehalten die Gräber zu unterhalten und in gutem Zustand zu erhalten. Gräber, deren Bepflanzung über die Grabumrandung wachsen und Pflanzen, die eine Höhe von 50 cm überragen sind bis zurückzuschneiden bzw. Bäume auf den Gräber zu entfernen.

Aufhebung von Gräbern auf den Friedhöfen Silvaplana und Champfèr

Gemäss Artikel 3 der Begräbnis- und Friedhofordnung der Gemeinde Silvaplana und der Doppelfraktion Champfèr wird die Aufhebung von Gräbern, deren Dauer abgelaufen ist, öffentlich publiziert und den Angehörigen, sofern solche noch existieren bzw. deren Adresse noch festgestellt werden kann, schriftlich mitgeteilt.

Auf dem Friedhof in Silvaplana werden im Herbst 2022 folgende Gräber aufgehoben:
•Denoth Men
•Denoth-Starlay Edmund
•Denoth-Starlay Anna Betta
•Felix Roland
•Rüdlinger Jakob
•Saez Sanjuan Petra
•Schmidt David-Cameron
•Starlay Domenic Lüzza
•Steiner Franz Josef

Auf dem Friedhof in Champfèr werden im Herbst 2022 folgende Gräber aufgehoben:
•Del Curto Roman
•Picenoni-Halder Adalbert und Doris (bereits aufgehoben)

Die Grabsteine und Grabeinfassungen stehen den Angehörigen bis Ende November 2022 im Werkhof Silvaplana zur Verfügung und werden dann entsorgt.


Gemeindevorstand Silvaplana
Silvaplana, 17. Oktobern 2022