Die Regierung des Kantons Graubünden hat anlässlich ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2022 (Protokoll Nr. 7728/2022), gestützt auf Art. 49 KRG, die durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Celerina am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Gewerbezone Pros d‘Islas, genehmigt. Der vorstehende Genehmigungsbeschluss der Kantonsregierung kann beim Gemeindebauamt Celerina eingesehen werden. Innert 30 Tagen ab Publikationsdatum kann gegen darin enthaltene Anweisungen und Hinweise nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht des Graubünden Beschwerde erhoben werden. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 25. Oktober 2022 |