1.Der Gemeindevorstand erteilt der Inchfield Investment AG (Bauherrschaft) ausnahmsweise und einmalig die - Bewilligung zur Nachtarbeit jeweils von 19.00 bis 07.00 Uhr ab sofort bis 4. November 2022 um Mitternacht, um Werkleitungen für das Bauprojekt auf Parzelle 770 anzuschliessen; - Mit den Bauarbeiten verbundene Strassensperrungen sind auf ein Minimum zu reduzieren und der Zugang in dringenden Fällen muss gewährleistet werden; - Von der Bewilligung ausgenommen sind die Nächte vom 28. auf den 29., vom 29. auf den 30. und vom 30. auf den 31. Oktober 2022, in denen nicht gearbeitet werden darf; - Arbeiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Anschluss von Werkleitungen stehen, dürfen nachts nicht ausgeführt werden. 2.Für die bereits ausgeführten nächtlichen Arbeiten wird auch nachträglich keine Bewilligung erteilt. 3.Über einen allfälligen Verstoss gegen Bestimmungen des Baugesetzes bzw. der Immissionsverordnung, wird in einem separaten Verfahren befunden. 4.Die Kosten für das Verfahren betragen CHF 300 und gehen zulasten der Bauherrschaft. Die Gebühr wird innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. 5.Die Einsprache von Tatjana Hagen wird als erledigt abgeschrieben. Ausseramtliche Entschädigungen werden keine ausgerichtet. 6.Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 26. Oktober 2022 |