AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Neubau Mehrfamilienhäuser in Alvra
Die politische Gemeinde La Punt Chamues-ch und die Bürgergemeinde sind Landeigentümer der Parzellen Nr. 485 bzw. 484 im Gebiet Alvra. Für das Gebiet besteht ein rechtskräftiger Quartierplan. Die Eigentümerschaft plant diese beiden Parzellen zu überbauen und so Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung oder für Personen, welche in die Gemeinde zuziehen möchten, zu schaffen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie haben die Eigentümer mögliche Bebauungsvarianten im Rahmen der Quartierplanbestimmungen prüfen lassen. Auf der Grundlage dieser Studie haben sich die Eigentümer für eine Variante mit Mietwohnungen ausgesprochen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden auch die Kosten grobgeschätzt. Die Gesamtanlagekosten liegen bei rund CHF 19.2 Mio.
Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen wird eine Ausschreibung für die Architekturdienstleitungen nach SIA 102 vorgenommen. Über die Submission will die Gemeinde einen verlässlichen Partner für die Ausschreibung und die Realisierung finden. Dies auf der Grundlage einer Honorarofferte sowie weiteren Grundlagen zur Beurteilung der Eignung (Referenzen und Angaben).
Die Leistungen Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens werden vom Planungsbüro Stauffer + Studach AG, Chur, offeriert.
Mit einem Kostendach von CHF 15’000.— inkl. MwSt. wird entschieden, den Auftrag dem Büro Stauffer + Studach AG zu übertragen
2) Logopädie und Strategie Frühe Förderung
Beim Austauschtreffen vom 14. September 2022 in St. Moritz sind die Anwesenden übereingekommen, eine kurze Umfrage bei den Gemeinden durchzuführen, um das weitere Vorgehen zu klären.
In Anwesenheit der Schulleiterin wird diese wir folgt beantwortet:
Fragen zur Logopädie:
Befürworten Sie eine Aufteilung des Logopädie-Angebots auf zwei Standorte? = ja
Könnte Ihre Gemeinde ganzjährig einen Therapieraum mit ca. 30m2 zur Verfügung stellen? = ja
Wäre ein Parkplatz vorhanden? =ja
Könnte sich Ihre Gemeinde vorstellen, einen Fahrdienst zu organisieren für Kinder, die darauf angewiesen sind? = ja
Fragen zur Strategie Frühe Förderung:
Ist Ihre Gemeinde bereit, gemeinsam mit den anderen Oberengadiner Gemeinden eine Strategie Frühe Förderung zu erarbeiten? = ja
Ist Ihre Gemeinde bereit, für die Jahre 2023 und 2024 je einen Anteil der Kosten von CHF 25’000.00 pro Jahr gemäss Verteilschlüssel ins Budget aufzunehmen? = ja Wäre jemand aus Ihrer Gemeinde daran interessiert, in einer Projektgruppe beim Strategieprozess mitzuarbeiten? = ja (Marina Suter, Schulleiterin)
2) Logopädie und Strategie Frühe Förderung
Beim Austauschtreffen vom 14. September 2022 in St. Moritz sind die Anwesenden übereingekommen, eine kurze Umfrage bei den Gemeinden durchzuführen, um das weitere
Vorgehen zu klären.
In Anwesenheit der Schulleiterin wird diese wir folgt beantwortet:
Fragen zur Logopädie:
Befürworten Sie eine Aufteilung des Logopädie-Angebots auf zwei Standorte? = ja Könnte Ihre Gemeinde ganzjährig einen Therapieraum mit ca. 30m2 zur Verfügung stellen? = ja Wäre ein Parkplatz vorhanden? =ja Könnte sich Ihre Gemeinde vorstellen, einen Fahrdienst zu organisieren für Kinder, die darauf angewiesen sind? = ja
Fragen zur Strategie Frühe Förderung:
Ist Ihre Gemeinde bereit, gemeinsam mit den anderen Oberengadiner Gemeinden eine Strategie Frühe Förderung zu erarbeiten? = ja Ist Ihre Gemeinde bereit, für die Jahre 2023 und 2024 je einen Anteil der Kosten von CHF 25’000.00 pro Jahr gemäss Verteilschlüssel ins Budget aufzunehmen? = ja Wäre jemand aus Ihrer Gemeinde daran interessiert, in einer Projektgruppe beim Strategieprozess mitzuarbeiten? = ja (Marina Suter, Schulleiterin)
3) Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland
Gemäss Art. 10 des kantonalen Einführungsgesetzes zum BewG legt die Regierung jährlich in Berücksichtigung der Gemeindebeschlüsse fest, in welcher Weise das kantonale Bewilligungskontingent zugeteilt wird.
Die Gemeinden werden ersucht, ihre ab 1. Januar 2023 gültige Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland dem Grundbuchinspektorat mitzuteilen.
Gestützt auf das EGzBewG hat die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2017 nachstehende Regelung beschlossen:
- Die Quote für den Verkauf aus Gesamtüberbauungen beträgt 100%.
- Der Verkauf/Erwerb von Einzelobjekten unter Ausländerinnen und Ausländern ist zugelassen.
- Der Verkauf von Einzelobjekten von Schweizern an Ausländer ist gestattet.
Der Vorstand beschliesst, an dieser Regelung weiterhin festzuhalten.
4) Geschäftsmodell der ETM AG 2024
Anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 29. September 2022 wurde das neue Geschäftsmodell der ETM AG 2024 besprochen.
Die vorgestellte Lösung ist positiv aufgenommen worden und die Gemeinden sollen nun basierend auf der zugestellten Präsentation innerhalb der Vorstände über die Haltung abstimmen. Um den Prozess effizient zu gestalten, wird der Input aus der Diskussion aufgenommen. Es wird um eine schriftliche Rückmeldung von den Gemeinden zuhanden der Präsidenten und der VR ESTM ersucht, ob die Lösung so mitgetragen wird.
Das vorliegende Konzept «Shared Services» mit der gemeinsamen Sockelmarke «Engadin», der Umfirmierung des ESTM AG in die ETM AG und dem neuen Beteiligungsverhältnis wird grundsätzlich unterstützt. Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch ist davon überzeugt, dass nur ein gemeinsames Vorgehen der Region im Tourismusbereich zielführend sein kann.
5) Masterplan Langlauf
Der Masterplan gibt die gemeinsame Vision und die strategischen Ziele vor, damit ist er ein Hilfsmittel in der Koordination zwischen den Gemeinden, der ESTM AG sowie der involvierten Leistungspartner. Der Masterplan wird in Zusammenarbeit zwischen der ESTM AG, den Gemeinden, den in den Langlaufsport involvierten Leistungspartnern sowie externen Experten ausgearbeitet. Der Masterplan liegt in der Verantwortung der ESTM AG, wird jedoch von den Gemeinden verabschiedet und ist somit auch politisch verankert.
Die vorgeschlagenen Ergänzungen und Korrekturen werden ohne Änderungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.
6) Masterplan Trail Winter
Im Dezember 2018 hat die Engadin St. Moritz Tourismus AG von der Präsidentenkonferenz der Region Maloja den schriftlichen Auftrag zur Ausarbeitung des Masterplan Trail erhalten. Dieser wurde den Gemeindepräsidenten am 12. September 2019 präsentiert. Seitdem wurde der Masterplan Trail laufend aktualisiert und ergänzt.
Der Masterplan soll bei der Koordination zwischen den Gemeinden und der ESTM AG helfen und die gemeinsame Vision sowie strategischen Ziele vorgeben. Der Masterplan wird in Zusammenarbeit zwischen der ESTM AG, den Gemeinden, der Regionalplanung und Regionalentwicklung, den Bergbahnen sowie externen Experten ausgearbeitet. Der Masterplan liegt in der Verantwortung der ESTM AG, wird jedoch von den Gemeinden verabschiedet und ist somit auch politisch verankert.
Die vorgenommenen Ergänzungen und Korrekturen werden ohne Änderungen genehmigt.
7) Diverse Beiträge
Folgende Vereine, Anlässe und Institutionen werden finanziell unterstützt:
- Oberengadiner Jodelchörli
- Out of the Blues Samedan
- Old Stars and Legends
- Drogen-Präventionsprojekt zum Schutz der Kinder in Graubünden
- Sporterlebnisse für hörbehinderte Kinder und Jugendliche
- Diplomfeier Höhere Fachschule für Tourismus Graubünden
- Festa da chant districtuela Müstair
28. Oktober 2022, der Aktuar/un