Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 hat der Gemeinderat dem Erlass eines Gesetzes über Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung wird dieser Erlass des Gesetzes dem fakultativen Referendum unterstellt. Datum der Veröffentlichung:3. November 2022 Ablauf der Referendumsfrist:3. Dezember 2022 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 3. November 2022 |