Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 hat der Gemeinderat der Teilrevision des EW-Gesetzes zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung wird diese Änderung des EW-Gesetzes dem fakultativen Referendum unterstellt. Datum der Veröffentlichung:3. November 2022 Ablauf der Referendumsfrist:3. Dezember 2022 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz. 3. November 2022 |