Geschäftsmodell «Shared Services» für den Tourismus Oberengadin 2024+
Gemäss Beschluss der Generalversammlung der ESTM AG im Frühjahr 2022 soll die Tourismusorganisation im Oberengadin ab 2024 auf der Basis des Modells «Shared Services» erfolgen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Gemeinden und der ESTM AG hat dieses Geschäftsmodell nun konkretisiert. Die Gemeinden konnten sich bis Ende Oktober dazu äussern. Vorgesehen ist die Aufspaltung der bestehenden Strukturen in die St. Moritz Tourismus AG mit St. Moritz als Alleinaktionärin und der Umfirmierung der ESTM AG in die Engadin Tourismus AG getragen von den übrigen Gemeinden. Die Gemeinde Samedan befürwortet das vorliegende Konzept mit der neuen Organisationsstruktur, der gemeinsamen Sockelmarke «Engadin» und dem neuen Beteiligungsverhältnis im Grundsatz. Auch die Aufgabenteilung zwischen der Engadin Tourismus AG und der St. Moritz Tourismus AG wird als gangbarer Weg beurteilt. Betreffend die Kalkulation des Globalbudgets und dessen Finanzierung besteht noch Diskussions- und Klärungsbedarf.
Totalrevision des Baugesetzes gelangt zur AbstimmungDas aktuelle Baugesetz stammt aus dem Jahr 2005. Materiell wurde es im Rahmen mehrerer Teilrevisionen laufend überarbeitet. Mit einer Totalrevision soll nun das Baugesetz an die übergeordnete Zweitwohnungsgesetzgebung, an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) und soweit möglich an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst werden. Die Totalrevision beinhaltet primär technische Anpassungen. Die Zonenpläne bleiben unverändert. Als Nebeneffekt werden die Lesbarkeit und Systematik dank der Neugestaltung des Baugesetzes auf der Basis des Musterbaugesetzes der Bündner Vereinigung für Raumplanung verbessert. Im Rahmen von zwei öffentlichen Mitwirkungsverfahren konnte jedermann beim Gemeindevorstand Vorschläge und Einwendungen zum Gesetzesentwurf einreichen. Die Gemeindeversammlung kann am 8. Dezember 2022 darüber befinden.
Budget 2023 mit roten ZahlenDas Budget 2023 wurde in zwei Lesungen beraten und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2022 verabschiedet. Die Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von CHF 2.4 Mio. aus. Die Investitionsrechnung beinhaltet Bruttoinvestitionen von CHF 5.7 Mio. im Jahr 2023 und weitere CHF 23 Mio. bis 2027. Mit der Selbstfinanzierung von CHF 1.9 Mio. ist die oberste Maxime des Gemeindevorstandes, nämlich ein Selbstfinanzierungsgrad von 100% und die Vermeidung einer zusätzlichen Verschuldung, für das Budget 2023 nicht erfüllt. Dies ist insbesondere auf die Kumulation der grösseren Bauvorhaben «Sanierung Stützmauer Via Nouva», «Sanierung Infrastruktur Plazzet – Quadratscha» sowie die anfallende vorletzte Tranche des Investitionsbeitrages an die regionale ARA Oberengadin zurückzuführen. An der Plafonierung der Verschuldung will der Gemeindevorstand nach wie vor konsequent festhalten. Über die gesamte Finanzplanperiode bis 2027 wird der angestrebte Selbstfinanzierungsgrad von 100% denn auch erreicht. Der «Ausreisser» im Budget 2023 ist vor diesem Hintergrund vertretbar. Um die finanzpolitischen Richtziele einzuhalten, müssen die anstehenden Projekte jedoch priorisiert und gestaffelt werden.
Promulins Arena als Notfalltreffpunkt für die BevölkerungIm Falle von Katastrophen, Notlagen oder schweren Mangellagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen und über einen längeren Zeitraum. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten. Bei grösseren oder längeren Krisen dienen sie auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Jede Gemeinde betreibt künftig mindestens einen Notfalltreffpunkt. Als Notfalltreffpunkt für die Gemeinde Samedan wurde die Mehrzweckhalle in der Promulins Arena festgelegt. Der organisatorische Aufbau erfolgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden bis Ende 2022. Detaillierte Informationen an die Bevölkerung folgen anschliessend.
Planungskredite für die Gesamtsanierung des BerufsschulhausesDas im Eigentum der Gemeinde Samedan stehende Berufsschulhaus in Promulins wurde in den Jahren 1979/1980 erstellt. Grundlegende Renovierungen und Sanierungen haben seitdem nicht stattgefunden. Die Lebensdauer der verschiedenen Bauteile ist erreicht. Die Räumlichkeiten entsprechen auch nicht mehr den heutigen pädagogischen Ansprüchen. Betreffend die Bausubstanz hat die Zustandsanalyse dringenden Handlungsbedarf in den Bereichen Wärmeschutz, Energieerzeugung und Schallisolation ergeben. Auch wurden diverse Schadstoffe festgestellt. Eine Gesamtsanierung der Liegenschaft steht somit an. Für die ersten Planungsarbeiten hat der Gemeindevorstand einen Kredit von CHF 70‘000 gesprochen. Für die Ausarbeitung des Bauprojektes und den detaillierten Kostenvoranschlag wird der Gemeindeversammlung ein Planungskredit von CHF 500’000 beantragt. Damit werden die Grundlagen für die Subventionseingabe an den Kanton und den Kreditantrag zuhanden der Urnenabstimmung geschaffen. Die geschätzten Anlagekosten liegen bei CHF 12 Mio. Gemäss Rahmenterminplan wird die Kreditgenehmigung durch die Urnengemeinde Ende 2023 und die Realisierung ab Sommer 2024 erfolgen. Der Bezug der sanierten Liegenschaft ist auf Ende 2025 geplant.
Zustimmung zum aktualisierten Masterplan «Langlauf»Die Präsidentenkonferenz hat den Masterplan «Langlauf» mit den Aktualisierungen für den Winter 2022/2023 behandelt und den Gemeinden zur Vernehmlassung überwiesen. Die wichtigsten Punkte der der Aktualisierung auf den Winter 2022/2023 betreffen den Betrieb der Höhenloipe Alp Bondo, Sondierungen für mögliche Snowfarming-Standorte und die Optimierung der Loipenkarten. Ein zunehmendes Problem sind die Wanderer auf den Loipen. Mit einer Kampagne sollen die Fussgänger vermehrt sensibilisiert und weg von den Loipen gelenkt werden. Der aktualisierte Masterplan und die daraus abgeleiteten Massnahmen wurden vom Gemeindevorstand im befürwortenden Sinn zur Kenntnis genommen.
Unterstützung für den Masterplan «Trail Winter»Mit dem Masterplan «Trail Winter» hat die Präsidentenkonferenz den Gemeinden ein weiteres Grundlagenpapier zur Stellungnahme zugestellt. Hier geht es um die Bereiche Winterwandern, Schneeschuhwandern und Skitouren auf markierten Routen. Der Massnahmenplan beinhaltet konkrete Vorschläge bezüglich Infrastrukturentwicklung, Angebotsentwicklung und Kommunikation. Namentlich geht es um eine gemeindeübergreifende, koordinierte Präparation der Winterwanderwege nach definierten Prioritäten. Zudem wird eine einheitliche Beschilderung für die Region Maloja beantragt. Die Gemeinde Samedan unterstützt die Stossrichtung und hat ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der Massnahmen zugesichert.
Nächste GemeindeversammlungDie nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 8. Dezember 2022 statt. Zum einen steht die Genehmigung des Budgets 2023 und die Festsetzung des Steuerfusses an. Festzulegen ist darüber hinaus die Abgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes für das elektrische Verteilnetz. Im Weiteren wird ein Kreditbegehren von CHF 2’950’000 für die Sanierung der Infrastruktur Plazzet – Quadratscha unterbreitet. Im Zentrum der Versammlung steht die Totalrevision des Baugesetzes.
BaubewilligungenFolgende Baubewilligungen wurden erteilt: Erbengemeinschaft Meili, Parzelle Nr. 1418 in Punt Muragl, Montage einer Photovoltaikanlage; Geschwister Duttweiler, Parzelle Nr. 1047 in Quadratscha, Einbau einer Liftanlage; Academia Engiadina AG, Parzelle Nr. 1857 in Quadratscha, Installation einer Photovoltaikanlage; Do It AG, Parzelle Nr. 1089 in Punt Muragl, Fassadenbeschriftung und Montage von Fahnen; Rea Luisa Bocage, Parzelle Nr. 1988 an der Plazza Aviatica, Überdachung der Mistgrube. Im Weiteren wurde ein Bauverbot zulasten Teilen der Parzelle Nr. 1004 im Eigentum der Bürgergemeinde aufgehoben. Das Bauverbot hatte seinen Ursprung in der Gefährdung durch Hochwasser bevor das Schutzprojekt «Inn/Flaz» realisiert wurde.
(Pre)