Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2022 hat der St. Moritzer Gemeinderat beschlossen, das Schulgesetz teilweise zu revidieren. Es geht um die Anpassung von Begriffen und um eine Korrektur. Die Änderungen betreffen: - Art. 1 Geschlechterbezeichnung (gestrichen) - Art. 9 Talentschule, Talentklassen (Kandidatinnen und Kandidaten) - Art. 19 Aufhebung bisherigen Rechts (Schulgesetz anstatt Schulverordnung) - diverse Artikel (Schulkommission anstatt Schulrat) - diverse Artikel (Schülerinnen und Schüler) - diverse Artikel (Schulkommissionspräsidentin bzw. -präsident) Auf Verlangen von mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten wird die Teilrevision der Urnenabstimmung unterstellt (fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung. Datum der Veröffentlichung: 29. November 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 29. Dezember 2022 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 29. November 2022 |