05.12.2022
1. Wahlgang:
- Ein 1. Wahlgang ist am 12. März 2023
- Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 10. Januar 2023 um 12.00 Uhr

2. Wahlgang:
- Allfälliger 2. Wahlgang ist am 30. April 2023
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 15. März 2023 um 12.00 Uhr

Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht

Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 6. Dezember 2022