11.12.2022

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 6. Dezember 2022

Kutschenbewilligungen
Wer auf dem Gebiet der Gemeinde Pontresina kommerzielle Kutschen- und Schlittenfahrten anbieten will, benötigt eine entsprechende Betriebsbewilligung der Gemeinde. Für die Wintersaison 2022/2023 haben sechs Fuhrhaltereien um Erteilung einer Bewilligung für private Pferdekutschen- und Schlittenfahrten ersucht. Der Gemeindevorstand bewilligt alle Gesuche und erteilt insgesamt für 17 Gespanne private Kutschenbewilligungen.

Einsprache gegen Gebührenrechnung Wasser und Abwasser
Die Gemeinde Pontresina erhebt gestützt auf das Gesetz über die Abwasserbeseitigung und gestützt auf das Gesetz über die Wasserversorgung Benützungsgebühren. Der Gemeindevorstand heisst eine Einsprache gegen eine Gebührenrechnung Wasser und Abwasser teilweise gut, weil der Verwaltung bei der Rechnungstellung ein Systemfehler unterlaufen ist und irrtümlicherweise eine Grundgebühr erhoben wurde, ohne dass dazu ein Anlass bestand. Die angefochtene Gebührenrechnung wird in teilweiser Gutheissung der Einsprache korrigiert.

Vorprüfung projektbezogene Anpassung der Nutzungsplanung
Ein seit vielen Jahren in Pontresina ansässiger Gewerbebetrieb ist aufgrund des Verkaufs der Betriebsliegenschaft auf einen neuen Standort angewiesen. Da die Gewerbezone in Pontresina keine Reserven aufweist, ist für den Fortbestand des Gewerbebetriebes auf dem Gemeindegebiet von Pontresina eine Einzonung erforderlich. Mit der Parzelle Nr. 661 am südöstlichen Rand von Pontresina im Anschluss an die Gewerbezone «Resgia» liess sich ein geeigneter Standort finden. Der Gemeindevorstand beschliesst eine Teilrevision der Ortsplanung im Bereich Gewerbezone Resgia einzuleiten und ersucht das kantonale Amt für Raumplanung (ARE) um die Durchführung des Vorprüfungsverfahrens gemäss Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG).

Feststellung Wohnungsbestand
Die Eigentümer der Chesa Danuser haben die Gemeinde Pontresina darum ersucht, den Wohnungsbestand der Baute zu prüfen. Die von den Gesuchstellern eingereichten Unterlagen werden vom Gemeindevorstand auf Antrag der Baukommission als zutreffend zur Kenntnis genommen, wobei gegenüber den Gesuchstellern klargestellt wird, dass es sich bei dieser Beurteilung um eine unverbindliche Vorprüfung handelt.

Baugesuch
Auf Antrag der Baukommission bewilligt der Gemeindevorstand – unter Abweisung der eingereichten Einsprachen - folgendes Baugesuch:
Abbruch und Neubau Wohnhaus Suot Curscheda, Via San Spiert 9, Parz. 1886
Der entsprechende Bau- und Einspracheentscheid wird nach dessen Ausformulierung zugestellt.

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin