Publikationstext | In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevisionen der Ortsplanung der Gemeinde S-chanf statt. |
Gegenstand | Teilrevision Ortsplanung Camping Chapella |
Auflageakten | -Teilrevision Baugesetz (Art. 30, zona da camper) -Zonenplan und genereller Gestaltungsplan 1:2000, Camping Chapella |
Grundlagen | -Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen |
Auflagefrist | 15.12.2022 bis 15.01.2023 (30 Tage) |
Auflageort/-zeit | Gemeindekanzlei S-chanf, während den offiziellen Schalteröffnungszeiten, Tel. Nr. 081 851 22 90 |
Vorschläge und Einwendungen | Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
S-chanf, den 13.12.2022 | |
Der Gemeindevorstand |