Wie die am 30. Juni 2022 verabschiedete Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes besagt, ist das Abbrennen von Feuerwerk in St. Moritz verboten. Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen etc.) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen. Die vollständigen Bestimmungen zum Verbot, und was erlaubt ist, sind Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen. Dieses ist auf der Gemeindehomepage im "Online-Schalter" unter "Gesetze & Quartierpläne" zu finden. |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 29. Dezember 2022 |