Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung auf ortsübliche Weise publiziert. Die Publikation von Protokollen in elektronischen Medien ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Für das Protokoll der St. Moritzer Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 gilt demzufolge: Datum der Publikation: 10. Januar 2023 Ablauf der Auflagefrist: 9. Februar 2023 Das Protokoll ist über den Link "https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/protokolle" abrufbar und kann ebenfalls auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden. |
Gemeindekanzlei |
St. Moritz, 10. Januar 2023 |