Sachverhalt: Am 6. Dezember 2022 publizierte die Gemeindekanzlei die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen betreffend Nachwahl für einen offenen Sitz in die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Zur Wahl in die GPK wurde frist- und formgerecht folgende Person vorgeschlagen: Barbara A. Heller. Erwägungen: Bei allen kommunalen Wahlen ist eine Stille Wahl möglich. Eine Stille Wahl kommt zustande, wenn a) die Zahl der gültig, vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt und b) keine Ausschlussgründe zwischen einzelnen vorgeschlagenen Personen für gleichzeitig stattfindende Wahlen vorliegen. Die Gemeindekanzlei entscheidet unverzüglich über das Zustandekommen der Stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im Publikationsorgan der Gemeinde. In der GPK ist ein noch offener Sitz zu besetzen. Dafür wird eine Person gültig zur Wahl vorgeschlagen. Für die vorgeschlagene Person sind keine Ausschlussgründe erkennbar. Entscheid: In die GPK St. Moritz ist in Stiller Wahl gewählt: Barbara A. Heller. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde beim Gemeindevorstand geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntgabe dieses Entscheides einzureichen (Art. 9 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz). |
Gemeindekanzlei |
St. Moritz, 11. Januar 2023 |