Inkrafttreten Die vom Gemeinderat am 24. November 2022 beschlossene Teilrevision des Bootsgesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Bootsgesetz sind neu oder geändert worden: -Art. 4a Pilotversuche für die Bootsfischerei (neu) -Art. 10 Nautische Veranstaltungen (Titel ergänzt) -Art. 16 Strafbestimmungen (neu Gemeinderat in Abs. 3) -Art. 17 Rechtsmittel (gestrichen) Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 19. Januar 2023 |