22.01.2023

Durchführung eines Generalplanerwahlverfahrens für die Sanierung des Schulhauses Suot
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulhauses Suot in Pontresina soll ein Generalplaner eingesetzt werden. Für die Vergabe der Generalplanerleistungen wird ein einstufiges Planerwahlverfahren im Rahmen einer offenen Ausschreibung in Anwendung der neuen Vorgaben zum Beschaffungsrecht (revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) durchgeführt. Der Gemeindevorstand hat das Programm zum Generalplanerwahlverfahren genehmigt. Die Publikation der Ausschreibung erfolgt am 20. Januar 2023 über die Plattform simap.ch. Für die Begleitung der Schulhaussanierung von Seiten Bauherrschaft hat der Gemeindevorstand eine Schulhausbaukommission eingesetzt.

Tätigung von Festgeldanlagen
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Liquidität der Gemeinde jeweils in der Zeit zwischen Januar und Juni stetig zugenommen hat. Da diese Entwicklung auch für dieses Jahr zu erwarten ist, hat der Gemeindevorstand auf Antrag der VFV Finanzen und des Leiters Finanzen entschieden, über einen befristeten Zeitraum von drei Monaten Festgeldanlagen bei der Credit Suisse AG (CHF 5 Mio.) und bei der GKB (CHF 3 Mio.) zu tätigen.

Pensenerhöhung in der Steuerverwaltung
Der Arbeitsanfall und die Aufgaben des Steueramtes haben sich in letzter Zeit verändert und es sind zusätzliche Aufgaben dazugekommen. So z.B. müssen seit 2022 alle ausländischen sekundären Steuerpflichtigen mit einer Schweizerischen Sozialversicherungsnummer registriert werden. Ferner erfolgt seit dem 4. Quartal 2022 die neue amtliche Bewertung aller Liegenschaften in der Gemeinde Pontresina, welche ins Steuersystem übernommen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand auf Antrag des Personalchefs und Leiter des Steueramtes das Arbeitspensum in der Steuerverwaltung rückwirkend auf den 1. Januar 2023 um 10% Stellenprozente erhöht.

Auftragsvergabe Ersatzanschaffung Kommunalfahrzeug
Das 2011 angeschaffte Kommunalfahrzeug Meili WM 1300 H 45 hat rund 7000 Betriebsstunden und soll ersetzt werden. Für den Ersatz sind im Budget 2023 auf der KST 6191 CHF 185’000.- eingestellt. Die Gemeinde hat den Lieferauftrag im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Von den drei eingeladenen Anbietern hat lediglich die Viktor Meili AG, Schübelbach, ein Angebot eingereicht. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den Auftrag zur Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges an die Viktor Meili AG, Schübelbach, zum Pries von CHF 169’950.45 inkl. MWST (unter Berücksichtigung einer Preisgutschrift für die Rücknahme des Meili WM 1300) zu erteilen.

Behandlung der Initiative zur Erhaltung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung
Am 6. Januar 2023 reichte die Ortsgruppierung «Impiegos da Puntraschigna» eine Initiative zum Thema Wohnungsnot (Initiative zur Erhaltung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung) in Form einer allgemeinen Anregung ein. Die Initiative wurde von 75 Stimmberechtigten Personen gültig unterzeichnet. Das Begehren der Impiegos da Puntraschigna lautet wie folgt: «Das Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Pontresina (kommunales Zweitwohnungsgesetz) vom 4. Oktober 2017/30. Januar 2018 sei in dem Sinne zu ändern bzw. zu ergänzen, dass bei freiwilligem Abbruch und Wiederaufbau sowie bei wesentlichen Umbauten und Erweiterungen von Wohnungen, welche am 11. März 2012 rechtmässig bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren (altrechtliche Wohnungen) sowie von Wohnungen, welche von der Gemeinde im Zeitraum vom 12.03.2012-31.12.2012 ohne Nutzungsbeschränkung nach Bundesrecht bewilligt wurden, ein Anteil von mindestens einem Drittel der Hauptnutzfläche der betroffenen Baute als im angepassten Gemeindegesetz über Zweitwohnungen präzise definierte kommunale Erstwohnung zu nutzen ist.» Der Gemeindevorstand hat festgestellt, dass die Initiative gültig zustande gekommen ist. Detailfragen und das weitere Vorgehen wird der Gemeindevorstand an der für den 23. Januar 2023 angesetzten Besprechung diskutieren, so dass die Initiative so rasch als möglich der Gemeindeversammlung zur Fällung eines Grundsatzentscheides unterbreitet werden kann.

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin