1. Der Gemeindevorstand Samedan beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) Zusatztafel: Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet – Samedan Via Sur Punt ab oberem Abzweiger, Koordindaten 2‘787.383/1’157.773 2. Mit dieser Massnahme wird der aktuellen verkehrstechnischen Situation Rechnung getragen. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 14. Februar 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Samedan eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. |
Samedan, den 07. März 2020 |
Der Gemeindevorstand |