29.01.2023

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 24. Januar 2023

Gesetz über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz)
Das neue Gesetz über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) komplettiert die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Gemeindepolizei und für weitere öffentlich-rechtliche Themen. Vom 20. Oktober bis 20. November 2022 wurde ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und die als sinnvoll erachteten Inputs wurden in den Gesetzesentwurf integriert. Der Gemeindevorstand hat das Gesetz über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. April 2023 verabschiedet.

Stellenbesetzungen Lehrperson für die 5./6. Klasse, befristet auf ein Jahr
Im Schuljahr 2023/2024 muss die 1. Klasse aufgeteilt werden, was eine zusätzliche Lehrperson verlangt. Auf Antrag des Schulrates und des Personalamts bestätigt der Gemeindevorstand die Anstellung von Annigna Tschumper (1994, Pontresina) als Lehrperson für die 5./6. Klasse, befristet auf ein Jahr ab dem Schuljahr 2023/2024.

Pensenerhöhung der Schulleiterin
Die Schulleiterin hat aktuell ein Pensum von 20% zur Verfügung, um ihre Aufgaben abzudecken. Dieses Pensum reicht nicht aus, um die gestiegenen Anforderungen in der Tagesbetreuung abzudecken, welche sich stark entwickelt hat und umso mehr Aufmerksamkeit erfordert.
Mit ihrer Wahl in die Schulhausbaukommission werden noch mehr zeitintensive Aufgaben auf die Schulleiterin zukommen. Vor diesem Hintergrund folgt der Gemeindevorstand dem Antrag des Schulrates und genehmigt die auf ein Jahr befristete Pensenerhöhung von 20% auf 35% rückwirkend auf den 1. Januar 2023.

Vertrag betreffend logopädische Massnahmen
Der Gemeindevorstand hat im Frühjahr 2022 beschlossen, einen neuen öffentlich-rechtlichen Logopädievertrag zwischen den 11 Oberengadiner Gemeinden abzuschliessen. Die Gemeinde St. Moritz als Koordinatorin hat bei den Oberengadiner Gemeinden eine Umfrage lanciert, um zu erfahren, wie diese zu einem logopädischen Angebot an mehr als einem Standort stehen. Die Stellungnahmen der Gemeinden haben ergeben, dass bis auf eine, alle Gemeinden mehrere Standorte für die logopädischen Angebote begrüssen würden. Die Gemeinde St. Moritz ist weiterhin bereit, die logopädischen Massnahmen für alle Oberengadiner Gemeinden zu organisieren. Sie ist explizit auch bereit, die Logopädie dezentral an zwei bis drei Standorten anzubieten. Der Entscheid über die Standorte liegt bei der Gemeinde St. Moritz. Die Personalkosten werden auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt. Für die Administration wird eine Pauschale von CHF 5’000.- verrechnet. Der Gemeindevorstand hat den neuen Logopädievertrag zwischen den Oberengadiner Gemeinden einstimmig befürwortet.

Teilrevision Verordnung «La Maisa Plus»
Die Verordnung La Maisa Plus, Betreuungs- und Betriebskonzept für familienergänzende Kinderbetreuung in der schulfreien Zeit (Ferien und Wochenenden während der Schulzeit) ist seit November 2018 in Kraft. Auf Antrag des Schulrats genehmigt der Gemeindevorstand eine Teilrevision der La Maisa Plus Verordnung.

Unterstützungsgesuch für die komplette Überarbeitung von Band I des ersten Lehrmittels der Fundaziun de Planta Samedan
Die «eivnas da lingua e cultura» – die Sprach- und Kulturwochen der Fundaziun de Planta feiern im Jahr 2023 ihren 50. Geburtstag. In der Sommersaison werden diese zweiwöchigen Romanischkurse in Samedan angeboten. Das Lehrmittel, das die Fundaziun de Planta Samedan für die Sprach- und Kulturwochen geschaffen hat, soll anlässlich des Jubiläums komplett überarbeitet werden. Für die Überarbeitung des Lehrmittels werden Kosten von CHF 60’800.- anfallen. Es ist geplant, zum Lehrmittel eine digitale Plattform zu schaffen. Der Gemeindevorstand genehmigt einen Unterstützungsbeitrag in Höhe von CHF 1’200.- an die Überarbeitung des Lehrmittels der Fundaziun de Planta Samedan.

Finanzierungsmöglichkeiten Stiftung «Fundaziun da Puntraschigna
Die Gründung der Stiftung «Fundaziun da Puntraschigna» soll der Gemeindeversammlung am 3. April 2023 zur Abstimmung unterbreitet werden. Als Vorbereitung dazu hat sich der Gemeindevorstand mit der Frage auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten von Seiten Gemeinde bestehen, um der Stiftung nach deren Gründung finanzielle Mittel zufliessen zu lassen. Die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten werden nun vertieft geprüft und weiterbearbeitet.

Wohnungsmarkt Pontresina, Analyse und Perspektiven
Die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in Pontresina führen dazu, dass die Zahl der Wohnungssuchenden stark angestiegen ist und bereits Personen aus Pontresina weggezogen sind. Dem Gemeindevorstand ist es ein Anliegen, dass Wohnraum für Ortsansässige und Einheimische erhalten bleibt bzw. neu geschaffen wird. Für die Ausarbeitung und Umsetzung von konkreten Massnahmen fehlen jedoch die Datengrundlagen. Mit einer Wohnraum-/Wohnungsmarktanalyse sollen die Grundlagen für die zukünftige Pontresiner Wohnraumpolitik geschaffen werden. Der Gemeindevorstand gibt die Wohnraum-/Wohnungsmarktanalyse für CHF 24’000.- in Auftrag.

Verzicht auf den Erlass einer Planungszone im Zusammenhang mit der Initiative zur Erhaltung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung
Nachdem der Gemeindevorstand an der Sitzung vom 17. Januar 2023 festgestellt hat, dass die Initiative der Impiegos da Puntraschigna gültig zustande gekommen ist und die Gemeindeversammlung so rasch als möglich die Gelegenheit erhalten soll, einen Grundsatzentscheid zum Initiativbegehren zu fällen, wurden nun die weiteren Schritte besprochen. Der Gemeindevorstand hat in diesem Zusammenhang beschlossen, auf den Erlass einer Planungszone zu verzichten. Da die Gemeindeversammlung bereits am 3. April 2023 die Möglichkeit erhalten soll, einen Grundsatzentscheid in Bezug auf die Initiative zu treffen, wird die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen für diesen Zeitrahmen nicht als notwendig erachtet.

Julia Büttner (jb), Stv. Gemeindeschreiberin