01.02.2023
Für die Bestellung der Angebote des regionalen Personenverkehrs sieht das Bundesamt für Verkehr zweijährige Bestellungen vor, ausnahmsweise werden die Fahrplanjahre 2024 und 2025 separat bestellt (Anpassung seitens Bundesamt für Verkehr (BAV). Das laufende Fahrplanverfahren gilt für das Fahrplanjahr 2024 (10. Dezember 2023 -14. Dezember 2024).

Damit die gewünschten Änderungen mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren zwischen Bund, Kanton und Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin abgestimmt werden können, sind Anregungen und Begehren via verlinktem Formular auf www.aev.gr.ch oder für die Fahrplanregion 9, das heisst Engadin, Val Müstair und Bergell, dem regionalen Fahrplanpräsidenten Rico Kienz, Chasa du Parc 107, 7550 Scuol oder dem Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, Chesa Ruppanner, 7503 Samedan bis am

10. März 2023

einzureichen.

Formulare für Vorschläge/Anregungen zum Fahrplan 2024 können beim Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, Chesa Ruppanner, 7503 Samedan, Tel. 081 851 10 39, E-Mail: info@regio-maloja.ch bestellt oder unter www.engiadinota.ch/Aktuelles heruntergeladen werden.

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch den Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin und dem Fahrplanpräsidenten mit dem Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung öffentlicher Verkehr, sowie den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten (Fahrplan-)Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton und Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, soweit möglich, berücksichtigt. Vorbehalten bleiben ausserordentliche Änderungen aufgrund von Sparvorgaben des eidgenössischen Parlamentes, des Grossen Rates des Kantons Graubünden und der Oberengadiner Gemeinden.

Am 24. Mai 2023 werden die Entwürfe zum Fahrplan auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Zu diesen Entwürfen kann im Anschluss bis am 11. Juni 2023 zu Handen der zuständigen kantonalen Ämter Stellung genommen werden.

Des Weiteren wird daran erinnert, dass es neben diesem offiziellen Fahrplanverfahren ergänzend auch ein ständiges Verfahren gibt, das die Einreichung von Anträgen an den regionalen Fahrplanpräsidenten oder den Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin während des ganzen Jahres ermöglicht. Dieses Verfahren ist in erster Linie für Anträge gedacht, die eine grössere Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs bezwecken (z.B. neue Buslinien) und eine längere Vorlaufzeit benötigen.
Monzi Schmidt
Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin
Samedan, 31. Januar 2023